Amtsärztliche Untersuchungen / Gutachten

Der Fachdienst Amtsärztlicher Dienst führt Untersuchungen durch und erstellt Gutachten im öffentlichen Interesse.

Die Zuständigkeit ist durch Gesetze und Rechtsverordnungen gegeben.

Die Begutachtung ist unabhängig, objektiv und neutral.

Amtsärztliche Gutachten werden durch alle im Amtsärztlichen Dienst tätigen Ärztinnen erstellt.

Dies sind zur Zeit:

  • Dr. Gabriele Hense
  • Dr. Petra Herschel

Gesundheitliche Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen /STI

Sexuell übertragbare Krankheiten (STI - Sexually Transmitted Infections) werden durch sexuelle Kontakte - von Petting bis Analverkehr - übertragen.

Hierzu gehören die klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphilis (Lues) und Gonorrhöe (Tripper), aber auch Hepatitis B, genitaler Herpes, Feigwarzen, HPV (humanes Papiloma Virus), Chlamydieninfektionen, Trichonomaden und HIV/Aids. STI können unbehandelt der Gesundheit auf Dauer schwer schaden. Außerdem erhöhen sie das Risiko für eine Ansteckung mit HIV.

Sie können sich bei uns, nach telefonischer Voranmeldung - selbstverständlich auch anonym - beraten und informieren lassen

Inhalt der Beratung:

• wie können Sie sich anstecken,

• woran Sie eine Ansteckung erkennen,

• was Sie bei der Ansteckung tun müssen,

• wo Sie sich behandeln lassen können,

• wie Sie sich schützen können.

Sie können zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen. Bitte rufen Sie vorher an, damit wir Ihnen einen freien Termin nennen können (Telefon 06152-989-132 oder -206). Die Beratung kann auf Wunsch anonym erfolgen und ist für alle Bürger*innen kostenlos.

HIV-Test

Sie möchten gerne einen HIV-Test machen?

Sie können zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen. Bitte rufen Sie vorher an, damit wir Ihnen einen freien Termin nennen können (Telefon 06152-989-206). Der Test kann anonym oder mit Name gemacht werden. Es dauert ca. ein bis drei Werktage, bis das Ergebnis vorliegt.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis, wenn namentliche Testung

 Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 Euro.

Das Ergebnis wird Ihnen im Gesundheitsamt mitgeteilt.
Eine Kopie des Laborbefundes wird Ihnen auf Wunsch ausgehändigt.

Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Ab dem 01. Juli 2017 bieten wir für überwiegend im Kreis Groß-Gerau Tätige Beratungen nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) an. Eine entsprechende Bescheinigung wird nach eingehender Beratung durch das Gesundheitsamt ausgestellt.

Die Beratung des Gesundheitsamtes umfasst die Information zur Krankheits- und Empfängnisverhütung sowie zu Alkohol- und Drogengebrauch.

Es wird um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis

Kosten:

  • 44,00 € bar oder per EC-Kartenzahlung möglich

Download:

 

 

Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Abkommens

Sie brauchen eine beglaubigte Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Abkommens?

Wer aus medizinischen Gründen Medikamente in ein anderes Land mitführen muss, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss sich vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen (siehe Download).

Wir können nur originale Bescheinigungen beglaubigen, die vollständig und sachlich richtig ausgefüllt sind. Im Amt kann man keine Änderungen oder Ergänzungen vornehmen. Bitte achten Sie auf ein einheitliches Schriftbild. Am besten ist es, wenn die Bescheinigung (bis auf Unterschrift und Stempel) am PC ausgefüllt ist. Die beglaubigte Bescheinigung selbst gilt als Urkunde. Daher sind auch nachträgliche handschriftliche Korrekturen unzulässig. 

Mit dieser Bescheinigung können Sie sich während der Öffnungszeiten im Gesundheitsamt vorstellen und diese durch uns beglaubigen lassen; eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig.

Länder, in denen derzeit das Schengener Abkommen Gültigkeit besitzt:
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien und Spanien.
  

Benötigte Unterlagen:

  • Vom behandelnden Arzt vollständig ausgefüllte Bescheinigung
  • Personalausweis, bzw. das Ausweisdokument, welches zur Reise mitgeführt wird
  • das Original-BTM-Rezept, mindestens aber ein (vom Arzt) abgestempelter Medikamentenplan/Verordnungsdokumentation

Kosten:

Die Verwaltungsgebühr beträgt 21 Euro für die erste und jeweils 5 Euro für jede weitere Bescheinigung.

Downloads:

Feststellung der Prüfungsunfähigkeit

Sie brauchen eine Bescheinigung über eine Prüfungsunfähigkeit?

Im Krankheitsfall zum Prüfungstermin vereinbaren Sie mit uns telefonisch am Tag der Prüfung einen Untersuchungstermin.

Welches Gesundheitsamt ist zuständig?

Das zuständige Gesundheitsamt richtet sich nach dem Studienort (nicht nach dem Wohnort).

Beispiel:

  • Studienort Rüsselsheim - zuständiges Gesundheitsamt - Groß-Gerau
  • Studienort Frankfurt/M. - zuständiges Gesundheitsamt - Frankfurt/M.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Auszug aus der Prüfungsordnung bzw. Ladung mit
    Prüfungsterminen
  • aktuelles haus-/fachärztliches Attest mit Angaben zu Diagnose,
    Therapie und voraussichtlicher Dauer der Prüfungsunfähigkeit

 Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 60,00 € und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen.

Wir weisen dringend darauf hin, dass eine amtsärztliche Bescheinigung über eine Prüfungsunfähigkeit nicht im Nachhinein ausgestellt werden kann.

Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt

Sie möchten außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend machen?

Vor der medizinischen Maßnahme müssen Sie beim Gesundheitsamt die medizinische Notwendigkeit feststellen lassen. Dazu ist eine Terminvereinbarung Ihrerseits erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • ärztliche Befunde

Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt zwischen 25,00 und 40,00 Euro je nach Untersuchungsaufwand und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen.

Untersuchung auf Arbeitsfähigkeit

Sie müssen Ihre Arbeitsfähigkeit überprüfen lassen?

Zuerst brauchen wir einen schriftlichen Auftrag des Arbeitgebers. Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe an Sie.

Benötigte Unterlagen:

  • schriftlicher Untersuchungsauftrag
  • Personalausweis
  • haus- und/oder fachärztliche Unterlagen

Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr wird im Allgemeinen vom Arbeitgeber getragen.

Einstellungsuntersuchungen

Sie müssen eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung durchführen lassen bzw. sollen verbeamtet werden?

Zuerst müssen Sie sich einen schriftlichen Auftrag des neuen Arbeitgebers besorgen bzw. an uns übersenden lassen. Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe.

Benötigte Unterlagen:

  • schriftlicher Untersuchungsauftrag
  • Personalausweis
  • Impfausweis
  • evtl. Mutterpass
  • evtl. fachärztliche Unterlagen bzw. Bescheid des Versorgungsamtes

Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt zwischen 80,00 und 200,00 Euro (je nach Untersuchungsumfang) und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen.

Dienstfähigkeitsuntersuchung von Beamten

Ihr Dienstherr möchte Ihre Dienstfähigkeit überprüfen lassen?

Hierfür benötigen wir zunächst einen schriftlichen Auftrag Ihres Dienstherrn. Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe an Sie.

Benötigte Unterlagen:

  • schriftlicher Untersuchungsauftrag
  • Personalausweis
  • vorhandene ärztliche und/oder fachärztliche Befunde

Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr übernimmt in der Regel Ihre Dienststelle.

Durchführung von Drogentests

Sie müssen einen Drogentest vorlegen?

Hierfür benötigen wir zunächst einen schriftlichen Auftrag der anfordernden Stelle. Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe an Sie.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis

Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Untersuchungsaufwand bis zu 250,00 Euro. Die Gebühr ist am Untersuchungstag zu bezahlen und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen.

Überprüfung der Haftfähigkeit/Verhandlungsfähigkeit

Sie müssen Ihre Haftfähigkeit überprüfen lassen?

Nach Eingang eines schriftlichen Auftrages durch die Staatsanwaltschaft erhalten Sie von uns schriftlich einen Untersuchungstermin.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • ärztliche oder fachärztliche Unterlagen

Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr übernimmt der Auftraggeber.

Durchführung einer Heilkur bzw. Sanatoriumsbehandlung

Sie möchten eine Heilkur oder Sanatoriumsbehandlung durchführen?

Eine amtsärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Heilkur bzw. Sanatoriumsbehandlung wird nur ausgestellt, wenn Sie beihilfeberechtigt sind. Dazu benötigen wir einen schriftlichen Auftrag der Beihilfestelle. Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe.

Benötigte Unterlagen:

  • Schreiben der Beihilfestelle
  • Personalausweis
  • ärztliche/fachärztliche Unterlagen.  

Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt zwischen 40,00 und 80,00 Euro je nach Untersuchungsaufwand und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung mit dem Kurhaus/Klinik erst nach der amtsärztlichen Bestätigung der Notwendigkeit der Kurmaßnahme erfolgen kann. Eine alleinige Zusicherung der Krankenkasse ist nicht ausreichend.

Gutachten für den Landeswohlfahrtsverband

Erstellung von Gutachten für den Landeswohlfahrtsverband (LWV)

Nach Eingang eines schriftlichen Auftrages durch den LWV erhalten Sie von uns schriftlich einen Untersuchungstermin.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • ärztliche oder fachärztliche Unterlagen

Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr übernimmt der LWV.

Reduzierung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl

Sie möchten aus gesundheitlichen Gründen Ihre Pflichtstunden reduzieren?

Zunächst stellen Sie einen Antrag auf Pflichtstundenermäßigung aus gesundheitlichen Gründen beim Staatlichen Schulamt. Daraufhin werden wir vom Staatlichen Schulamt beauftragt, eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Untersuchung durch das Gesundheitsamt.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • ärztliche und/oder fachärztliche Unterlagen
  • Bescheid des Versorgungsamtes

Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 110,00 Euro und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen.

Pflichtstundenreduzierungen gibt es zur Wiederherstellung der Gesundheit nach einer akuten Erkrankung (zeitlich befristet) oder als Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Lehrer.

Überprüfung der Reisefähigkeit

Sie müssen einen Nachweis über Ihre Reisefähigkeit bzw. Reiseunfähigkeit vorlegen?

Nach Eingang eines schriftlichen Auftrages durch die Ausländerbehörde erhalten Sie von uns schriftlich einen Untersuchungstermin.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • ärztliche oder fachärztliche Unterlagen

Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 110,00 € und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen.

Falls Sie der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, so bringen Sie sich bitte eine erwachsene Person Ihres Vertrauens zum Übersetzen mit.

Bescheinigung zur Umbettung bzw. eines Leichenpasses

Sie benötigen eine Bescheinigung zur Umbettung eines Verstorbenen bzw. ein Verstorbener bzw. der/die Verstorbene soll ins Ausland überführt werden?

Umbettung:
Sie kommen mit dem Leichenschauschein und der Sterbeurkunde zu den Öffnungszeiten in das Gesundheitsamt.

Leichenpass:
Für eine Überführung ins Ausland müssen Sie einen Leichenpass bei der Gemeinde bzw. Stadt ausstellen lassen und damit zu den angegebenen Öffnungszeiten bei uns vorsprechen.

Benötigte Unterlagen:

  • Sterbeurkunde
  • Leichenschauschein
  • Leichenpassformular der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung
    (Standesamt)

Kosten:

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt 17,00 Euro.

Adoptionsuntersuchungen

Sie möchten eine Adoption durchführen lassen?

Zur Bearbeitung benötigen wir einen schriftlichen Auftrag des Jugendamtes (bei Kindern und Jugendlichen) oder des zuständigen Notars (bei Erwachsenen). Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe zur amtsärztlichen Untersuchung.

Benötigte Unterlagen:

  • Schriftlicher Untersuchungsauftrag
  • Personalausweis

Kosten:

Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 Euro pro Person und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen.

Kontakt Fachdienst

Sylvia Schlawjinski10598+49 6152 989 206
Kathleen Schulz11246+49 6152 989 132
amtsaerztlicherdienst@kreisgg.de

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr


Kontakt Fachdienstleitung

Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen


Adresse

Besuchsanschrift

Hier finden Sie uns:

Zimmer V0-28 - Erdgeschoss
Wilhelm-Seipp-Straße 9
64521 Groß-Gerau

Postanschrift

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Gesundheit
Amtsärztlicher Dienst
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau