Aufgabe und Funktion
Das Sachgebiet Bedarfsermittlung und Sozialberatung des Fachbereiches Soziale Sicherung ist zuständig für die Leistungsberechtigten im Sozialgesetzbuch SGB IX / SGB XII. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt bei der Bedarfsermittlung und Sozialberatung zu sozialhilferechtlichen Fragen sowie den angrenzenden Bereichen, Unterstützung bei der Antragstellung und Vermittlungsfunktion.
Das Sachgebiet Bedarfsermittlung und Sozialberatung arbeitet eng mit den leistungsrechtlichen Fachdiensten des Kreises zusammen, z.B. mit dem FD Soziale Hilfen und dem Sachgebiet Eingliederungshilfe. Sie übernehmen in dessen Auftrag:
- die Bedarfsfeststellung und Klärungsaufgaben
- die Beratung der Sachbearbeitung bei der Ausgestaltung der Hilfen
- die Prüfung und ggf. Nachjustierung bei der Umsetzung komplexer individuellen Hilfen z. B. Hilfe zur Pflege, Soziale Teilhabe
- abgestimmt mit der Sachbearbeitung das Assessment, die Zielvereinbarung und Überprüfung im Rahmen des Persönlichen Budgets
- das Case-Management bei anspruchsvollen Fällen mit umfassenden Hilfebedarf
Der Zugang zum Sachgebiet Bedarfsermittlung und Sozialberatung kann:
- Über einen Auftrag der Sachbearbeitung erfolgen. Die Sachbearbeiter*innen der Fachdienste beauftragen die Mitarbeiter*innen des Sachgebiets fallbezogen eine Überprüfung, eine Bedarfsfeststellung, eine Einschätzung vorzunehmen.
- Durch eine Meldung der Netzwerkpartner erfolgen. Diese melden Fälle, wenn sie in der Fallbearbeitung ihre Klärungs- und Interventionsansätze ausgeschöpft haben und auf die Unterstützung der Sozialberatung zu Fallklärung angewiesen sind.
- Durch die Einwohner*innen des Kreises selbst erfolgen, wenn diese zum Beispiel einen Antrag auf Leistungen stellen, eine Frage haben, Informationen benötigen, Hilfe(n) anfragen.
Weiterführende Links
Kontakt
Anschrift:
Kreisverwaltung Groß-Gerau
Bedarfsermittlung und Sozialberatung
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau