Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung für Bewacher
(Bewachungsunternehmer mit Betriebssitz in Rüsselsheim am Main wenden sich bitte an den Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main)
Wer erhält bzw. beantragt:
Natürliche Person/Einzelkauffrau/Einzelkaufmann (Erlaubnis für die Person),
BGB-Gesellschaft/GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG (Erlaubnis für die Personen und für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, auch Kommanditisten mit Geschäftsführungsbefugnis),
Juristische Personen wie z. B. GmbH, AG (Erlaubnis für die GmbH oder AG)
Unterlagen Antragsteller:
(1) Antragsblatt
(2) Kopie Personalausweis
(3) Meldebescheinigung der letzten fünf Jahre
Für Einzelpersonen und für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, Geschäftsführer, jedes Vorstandsmitglied und für jede mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person
(4) Auskunft Schuldnerverzeichnis aus dem zentralen Vollstreckungsportal (www. vollstreckungsportal.de)
(5) Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer inkl. Prüfungszeugnis
(6) Versicherungsnachweis Berufshaftpflichtversicherung inkl. aller Versicherungssummen und versicherten Tätigkeiten
(7) Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
(8) Bestätigung der Insolvenzfreiheit des Insolvenzgerichts (Amtsgericht) des Wohnsitzes
Zusätzlich bei Personengesellschaften und juristischen Personen:
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Kopie der Eintragung im Handelsregister oder Genossenschaftsregister.
Besteht eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) schon 1 Jahr, sind die bei Punkt 4 und 5 genannten Unterlagen auch für die Gesellschaft erforderlich.
Erlaubnisgebühren:
Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes
für natürliche Personen 1.300,00 Euro
für juristische Personen 1.355,00 Euro
Zuverlässigkeitsüberprüfung von Wachpersonen und
Personen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BewachV: 70,00 Euro
Kontakt
Sachgebietsleitung
Sachbearbeiter
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.
Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.