Bewachungserlaubnis

Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung für Bewacher

(Bewachungsunternehmer mit Betriebssitz in Rüsselsheim am Main wenden sich bitte an den Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main)

Wer erhält bzw. beantragt:

Natürliche Person/Einzelkauffrau/Einzelkaufmann (Erlaubnis für die Person),

BGB-Gesellschaft/GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG (Erlaubnis für die Personen und für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, auch Kommanditisten mit Geschäftsführungsbefugnis),

Juristische Personen wie z. B. GmbH, AG (Erlaubnis für die GmbH oder AG)

Unterlagen Antragsteller:

(1) Antragsblatt

(2) Kopie Personalausweis

(3) Meldebescheinigung der letzten fünf Jahre

Für Einzelpersonen und für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, Geschäftsführer, jedes Vorstandsmitglied und für jede mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person

(4) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart "0" (§ 30 Abs. 5 BZRG)

(5) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

(4) und (5) erledigt auf Anfrage die Stadt-/Gemeindeverwaltung am Wohnort

(6) Auskunft Schuldnerverzeichnis aus dem zentralen Vollstreckungsportal (www. vollstreckungsportal.de)

(7) Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer inkl. Prüfungszeugnis 

(8) Versicherungsnachweis Berufshaftpflichtversicherung inkl. aller Versicherungssummen und versicherten Tätigkeiten

(9) Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

(10) Bestätigung der Insolvenzfreiheit des Insolvenzgerichts (Amtsgericht) des Wohnsitzes

Zusätzlich bei Personengesellschaften und juristischen Personen:

- Kopie des Gesellschaftsvertrages

- Kopie der Eintragung im Handelsregister oder Genossenschaftsregister.

Besteht eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) schon 1 Jahr, sind die bei Punkt 5 und  6 genannten Unterlagen auch für die Gesellschaft erforderlich.


Erlaubnisgebühren:

Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes

für natürliche Personen                                               1.300,00 Euro

für juristische Personen                                              1.355,00 Euro

Zuverlässigkeitsüberprüfung von Wachpersonen und

Personen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BewachV:                70,00 Euro                

Kontakt

Sachgebietsleitung

Frau Avemarie11450Raum: 138+49 6152 989 377

Sachbearbeiter

Herr Haupt11633Raum: 137+49 6152 989 598

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. 

Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.