Qualifizierte Beschäftigung nach Berufsausbildung

Qualifizierte Beschäftigung nach Berufsausbildung

Wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung zu erhalten. Hierfür ist es notwendig, dass Ihnen bereits ein entsprechender Arbeitsvertrag bzw. ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt.

Achtung: Sollten Sie nach dem Abschluss Ihrer Berufsausbildung noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.

Qualifizierte Beschäftigung
Als qualifizierte Beschäftigungen werden Beschäftigungen bezeichnet zu deren Ausübung Sie der Abschluss Ihrer qualifizierten Berufsausbildung befähigt. Diese Tätigkeiten können in der Regel nicht von Personen ohne einen entsprechenden Abschluss ausgeübt werden.
Die Tätigkeit muss einen Zusammenhang mit Ihrem Berufsausbildungsabschluss erkennen lassen.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung wird, je nach angewandter Rechtsgrundlage, in der Regel für vier Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Liegt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der Arbeitsvertrag nur für einen kürzeren Zeitraum vor, ist dieser für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis maßgebend.

Bindung an den Arbeitgeber
Innerhalb der ersten zwei Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sie an Ihren Arbeitgeber gebunden. In den Nebenbestimmungen der Aufenthaltserlaubnis wird vermerkt, dass Ihnen die Tätigkeit nur bei diesem Arbeitgeber erlaubt ist. Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln wollen, ist dies nur mit der Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt. Hierzu wählen Sie bitte die Schaltfläche „Arbeitgeberwechsel“ auf der vorherigen Seite aus.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis

Wechsel des Aufenthaltszwecks:

98,00 Euro

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis:

93,00 Euro

*Bei türkischen Staatsangehörigen können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.

Erforderliche Unterlagen:

> Gültiger Nationalpass 

> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)

> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sowie des dazugehörigen Zusatzblattes

> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

> Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot

> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Kontoauszug über die erste Mietzahlung

> Deutscher Berufsausbildungsabschluss (Urkunde oder eine entsprechende Bescheinigung, sofern die Urkunde noch nicht vorliegt)

> Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit – falls vorhanden