
Antragstellung ausschließlich auf dem Postweg
Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf dem Postweg ein. Sie erhalten von der Fahrerlaubnisbehörde keine Eingangsbestätigung. Sollten Sie eine entsprechende Bestätigung wünschen, so empfiehlt sich die Zusendung per Einschreiben, damit Sie einen Einlieferungsnachweis durch die Post erhalten.
Das Allgemeine Antragsformular finden Sie hier. Alle sonstigen benötigten Antragsvordrucke und Informationen zu weiteren erforderlichen Unterlagen stehen Ihnen auf den jeweiligen Unterseiten (s. linke Spalte "Leistungen auf einen Blick") zur Verfügung.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags, dass zusätzlich auch in dem stark umrandeten und mit Pfeilen gekennzeichneten Feld unterschrieben werden muss; dies ist die Unterschrift, welche auf dem späteren Führerschein zu sehen ist.
Geben Sie für evtl. Rückfragen auf dem Formular bitte auch eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.
Ausschließlich für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis kann auch ein Online-Antrag gestellt werden.
Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland ab 27.07.2022
Ab dem 27.07.2022 gelten neue Regelungen für ukrainische Führerscheine in Deutschland. Alle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Vorsprachetermine
Für die Anmeldung eines Terminwunschs (außer Antragstellung) verwenden Sie bitte aus organisatorischen Gründen ausschließlich die Online-Terminanfrage.
Beim Betreten des Gebäudes wird das Tragen einer medizinischen Maske/FFP2-Maske und die Einhaltung der allgemein bekannten Hygienevorschriften sowie Abstandsregelungen empfohlen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin zunächst bei der Information im Erdgeschoss des Landratsamtes an und halten Sie Ihre Terminkennung bereit.
Für Rückfragen steht Ihnen die Führerscheinstelle über nachfolgende E-Mail zur Verfügung, bitte geben Sie hierfür Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihr Anliegen an:
Kontakt
Fax:
06152-989 117
E-Mail:
feb@kreisgg.de
Telefon:
06152 989-84300
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit
(Vorsprache nur nach
Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.