Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist Bestandteil zahlreicher Gesetze. Die meisten Menschen kennen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Aber auch Verstöße gegen das Naturschutzgesetz sowie Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften von Verordnungen zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten können entsprechende Bußgeldverfahren zur Folge haben.
Für diese Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig.
Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Naturschutz zählen unter anderem: das Parken außerhalb der Parkplätze sowie das Befahren nicht erlaubter Wege, insbesondere in Landschaftschutz- und Naturschutzgebieten.
Die Vorschriften in Verordnungen von Schutzgebieten haben das Ziel die Gebiete als Lebensraum von Tieren und Pflanzen zu schützen, ebenso wie das Landschaftsbild und ihren Erholungswert zu erhalten. Im Kreis Groß-Gerau üben die Uferlandschaften von Rhein und Main, ebenso wie die von Kiesseen, eine hohe Anziehungskraft auf Erholungssuchende aus, so dass es an schönen Sonnentagen Bereiche gibt, die übernutzt werden. Um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, kontrolliert die Wasserschutzpolizei und die Bereitschaftspolizei regelmäßig insbesondere diese stark frequentierten Bereiche.
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