Schulentwicklung
Die Schulentwicklung gehört zum Fachdienst Entwicklung und Strategie des Fachbereichs Bildung und Schule im Kreis Groß-Gerau. Die Schulentwicklung des Kreises fokussiert sich auf seine Aufgaben als Schulträger für seine 47 Schulen.
Darunter sind 28 Grundschulen, sechs integrierte Gesamtschulen - davon eine mit gymnasialer Oberstufe, eine kooperative Gesamtschule, sechs Gymnasien - zwei davon mit gymnasialer Oberstufe sowie ein Oberstufengymnasium, zwei Berufsschulen und drei Förderschulen.
Der Schulträger wirkt zusammen mit dem Land Hessen nach den vorgeschriebenen Gesetzen auf Planung, Errichtung, Organisationsänderung, Aufhebung und Unterhaltung seiner öffentlichen Schulen.
Die Gesetzesgrundlage bildet das Hessische Schulgesetzt (HSchG).
Innere und äußere Schulentwicklung
Das Hessische Schulgesetz (HSchG) als Grundlage verteilt die Aufgaben im Bildungsbereich. Das Gesetz trennt die innere und äußere Schulentwicklung voneinander ab.
Innere Schulentwicklung (Land und Schulen):
Der Fokus der inneren Schulentwicklung liegt auf der pädagogischen Arbeit vor Ort. Es fließen Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung am Ort der Schule in die innere Schulentwicklung ein. Der Schulträger hat keine direkte Einwirkung auf die innere Schulentwicklung, ist aber zu beteiligen sobald die innere Schulentwicklung Auswirkungen auf die äußere Schulentwicklung hat.
Äußere Schulentwicklung (Schulträger):
Die äußere Schulentwicklung beschäftigt sich mit organisatorischen, baulichen und teilweise materiellen Aufgaben. Unterteilt werden kann die Schulentwicklung in folgende Punkte:
- Schulentwicklungsplanung: Schulstandorte, Schüler*innenzahlen, Schulformen, Einzugsgebiete
- Bauentwicklung und Instandhaltung: Planung, Errichtung, Sanierung, Modernisierung der bestehenden und neuen Schulgebäude und Außenanlagen
- Ausstattung: Bereitstellung von IT-Infrastruktur, Digitalen Geräten für Schüler*innen, Softwareprodukte, Möbel in der Schule und Ausstattung von Unterrichtsräumen
- Schulorganisation: Aufhebung von Schulen, Zusammenlegung (Campusschulen) oder Neugründungen von Schulen
- Personal an Schule: Der Schulträger ist verantwortlich für die Sekretariatsmitarbeitenden sowie für die Hausmeister*innen
Trotz der gesetzlichen Trennung wirken in der Praxis beide Schulentwicklungslinien zusammen, da sie sich wechselseitig bedingen und in einer Abhängigkeit zueinander stehen. So versteht sich der Schulträger als wichtiger Partner für seine Schulen und steht diesen tatkräftig zur Seite, damit sowohl die innere Schulentwicklung als auch die äußere Schulentwicklung gelingen, gestaltet und umgesetzt werden kann.
Zur Umsetzung der Schulträgeraufgaben arbeiten die Fachbereiche (z. B. Bildung und Schule, Gebäudemanagement und Zentrale Dienste) des Kreises Groß-Gerau je nach Verantwortungsbereich eng mit den Schulen zusammen.
Schulentwicklungsplanung
Der Schulentwicklungsplan wird nach § 145 Hessisches Schulgesetz erstellt. In diesem werden der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen.
Nach diesem Gesetz muss ein Schulentwicklungsplan folgende Punkte enthalten:
- Für den Schulstandort:
- Bildungsangebote
- Einzugsbereich
- Regelmäßige Schüler*innenzahlen für Prognosen
- Bildungsbedürfnisse, die nicht befriedigt sind
- Langfristige Zielplanung
- Durchführungsmaßnahmen
- Für Schulen und Klassen:
- Zahlen von Vorklassen an Grund- und Förderschule
- Kleinklassen für Erziehungshilfe/Sprachheilklassen
- Für Berufsschulen: Berufsfelder, Berufsgruppen/Ausbildungsberufe, Bildungsgänge
Der Schulentwicklungsplan wird für die Primar-, Sekundar-, Förder-, und Berufsschulen alle fünf Jahre fortgeschrieben.
Er ist mit den weiteren Stellen des Schulträgers wie beispielsweise der Jugendhilfeplanung, aber auch den umliegenden Schulträgern abzustimmen.
Der Schulentwicklungsplan für die Schulen in Trägerschaft des Kreises wird vom Kreistag Groß-Gerau beschlossen und unterliegt danach der Zustimmung des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen.
Veranstaltungen
Forum Schulentwicklung 2025-2030
Zum Auftakt der Erstellung des Schulentwicklungsplans 2025-2030 wurde im Kreis Groß-Gerau zur Veranstaltungsreihe „Forum Schulentwicklung 2025-2030" eingeladen.
Veranstaltungsablauf:
- Kick-Off-Veranstaltung am 22.01.2025,
- Forum 1 zum Thema „Inklusion“ am 19.02.2025,
- Forum 2 zum „Gallery-Walk“ mit verschiedenen Themen am 25.02.2025,
- Forum 3 zum Thema „Digitale Schule“ am 19.03.2025 und
- Abschlussveranstaltung am 06.05.2025
Die Veranstaltungsreihe bestand aus drei themenbezogenen Veranstaltungen sowie zwei Veranstaltungen (Kick-Off und Abschluss) zur Rahmung und Ergebnispräsentation.
Ziel der Veranstaltungsreihe war die Beteiligung aller Akteur*innen im Kreis zu verschiedenen Themen aus der Schulentwicklung.
Eine Dokumentation der Veranstaltungstage sowie deren Ergebnisse finden Sie demnächst im Bereich "Download".
Projekte
Startchancen-Programm
Das Startchancen-Programm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMBF) ist das bisher größte und langfristigste Bildungsprogramm in Deutschland. Das Startchancen-Programm soll Bildungserfolge stärken und den Zusammenhang von Herkunft und Chancen aufbrechen. Dazu sollten die Basiskompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen) gestärkt werden. Bildung sollte unabhängig vom Elternhaus gefördert werden, sodass alle ihre persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln können.
In der Schulträgerschaft des Kreises Groß-Geraus wurden 11 Schulen für das Programm ausgewählt. Darunter acht Grundschulen und drei integrierte Gesamtschulen.
Der Kreis will seine Schulen bestmöglich mit verschiedenen Angeboten bei der Umsetzung des Programms unterstützen.
Kontakt
Fachbereich Bildung und Schule
Schulentwicklung
Postanschrift:
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
schulentwicklung@kreisgg.de
Besuchsanschrift:
Wilhelm-Seipp-Str. 15
64521 Groß-Gerau