Wahlen

Der Fachdienst Kommunalaufsicht und Wahlen im Fachbereich Revision und Kommunalaufsicht befasst sich in erster Linie mit der Aufsicht über die Städte und Gemeinden des Kreises Groß-Gerau (mit Ausnahme der Stadt Rüsselsheim), über deren Zweckverbände sowie die Wasser- und Bodenverbände.

 

Weitere Aufgabenfelder sind unter anderem:

  • Wahrnehmung der Aufgaben des Dienstvorgesetzten und in bestimmten Fällen der obersten Dienstbehörde für die Bürgermeister und haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder der Magistrate und Gemeindevorstände
  • Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden im Rahmen der Kommunalaufsicht
  • Entscheidung über Widersprüche in allen Angelegenheiten der Gemeinden, in denen der Landrat Widerspruchsbehörde ist

 

Neben diesen ständig auszuführenden Aufgaben sind zusätzlich auch die Aufgaben des Wahlamtes zu erledigen, sofern Wahlen durchzuführen sind. Dies betrifft sowohl Kommunalwahlen als auch staatliche Wahlen und Abstimmungen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den speziellen Seiten.

Aufgaben des Wahlamtes

Bei den staatlichen Wahlen, wie Bundestagswahl, Landtagswahl und Europawahl sind bestimmte übergreifende Aufgaben für das Gebiet des Kreises Groß-Gerau bzw. die aus den Städten und Gemeinden des Kreises Groß-Gerau gebildeten Wahlkreise wahrzunehmen. Hierzu gehört die Koordination der Wahlvorbereitungen und die Feststellung der Wahlergebnisse. Während die Wahlen zum Deutschen Bundestag regulär alle vier Jahre anstehen, werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und des Hessischen Landtags alle fünf Jahre neu gewählt.

Weiterhin werden auf der Kreisebene die kommunalen Wahlen

vorbereitet und durchgeführt. Die Wahlzeit der in die Kommunalparlamente gewählten Vertreter beträgt fünf Jahre, während sich hauptamtliche Kommunalpolitiker wie der Bürgermeister und der Landrat alle sechs Jahre zur Wahl stellen.

Bestimmte Aufgaben sind auch im Zusammenhang mit den bei den Städten und Gemeinden stattfindenden Wahlen

  • zur Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung (Gemeindewahl) und
  • Direktwahl des Bürgermeisters

wahrzunehmen.