Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen?
Dann beachten Sie bitte diese wichtigen Hinweise:
Jeder Verkauf eines Fahrzeuges ist der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde (und der Kfz-Haftpflichtversicherung) unverzüglich anzuzeigen. Die Veräußerungsanzeige (z. B. Kaufvertrag) muss vollständig sein. Dies bedeudet, dass darin neben den Angaben zum Verkäufer und zum Fahrzeug sowie des Vertragsdatums und der Unterschriften des Verkäufers und des Käufers insbesondere auch
- der Name und die Anschrift des Erwerbers (bitte lassen Sie sich den Ausweis zeigen und tragen in der Veräußerungsanzeige die Ausweisnummer mit ein)
- die vom Erwerber unterschriebene Empfangsbestätigung über den Erhalt des Fahrzeugbriefes und -scheines
enthalten sein müssen.
Fehlen diese Angaben, ist der Kaufvertrag unvollständig. Das hat zur Folge, dass der eingetragene Halter (Verkäufer) weiter die Kfz-Steuer und evtl. die Kfz-Versicherung zu zahlen hat, wenn der Erwerber seiner Pflicht zur Um- oder Abmeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt. Daher bitten wir Sie um Vorlage der vollständigen schriftlichen Veräußerungsanzeige.
Aber auch bei vollständigem Kaufvertrag, stellt es sich später nicht selten heraus, dass die Angaben zum Käufer falsch oder veraltet waren. Auch dann tragen Sie das Risiko bei nicht erfolgender Umschreibung.
Und selbst, wenn die Angaben richtig waren, kann es passieren, dass der Käufer zu Ihren Lasten weiter mit dem Fahrzeug fährt, ohne es umzumelden.
Besonderer Tipp Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde:
Der Halter (Verkäufer) schützt sich am besten vor einer drohenden Weiterzahlung der Kfz-Steuer und evtl. der Kfz-Versicherung, wenn vor der Übergabe des Fahrzeuges und der Fahrzeugpapiere das Fahrzeug abgemeldet wird. Zum Überführen des Fahrzeuges sind dann Kurzzeitkennzeichen die bessere Lösung.
Kontaktinformationen
Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar:
Standort Groß-Gerau
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Kontakt
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Standort Rüsselsheim
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Zulassungsbehörde
Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße)
65428 Rüsselsheim am Main
Kontakt
Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten |
Für beide Standorte
Kontaktformular
Mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Zulassungsstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt baldmöglich, spätestens innerhalb eines Arbeitstages
Erreichbarkeitszeiten
Allgemeine Auskünfte unter | |
- montags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- dienstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- mittwochs | 14:00 - 18:00 Uhr |
- donnerstags | 8:00 - 12:00 Uhr |
- freitags | 8:00 - 12:00 Uhr |
Persönliche Vorsprachen über Terminvergabe |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
BLZ 508 525 53
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Konto-Nr. 18
Kennwort "Zulassung"