Auch wenn in Deutschland bei den meisten Wahlen ein Mindestalter von 18 Jahren voraus gesetzt wird, gibt es auch für minderjährige Kinder und Jugendliche Möglichkeiten der politischen Beteiligung.
Erklärvideo zum Thema "Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen (U18)“
Kontakt
Büro für Frauen und Chancengleichheit
Sozialpädagogin im Anerkennungsjahr
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Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
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Alina Bonsen9517+49 6152 989 774
frauenbeauftragte@kreisgg.de