Reiseausweis für Flüchtlinge/ Reiseausweis für Ausländer

Sie möchten einen Reiseausweis für Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen, denen die Rechtsstellung als Asylberechtigter erteilt wurde), Reiseausweis für Ausländer oder Ausweisersatz beantragen ?

Benötigte Unterlagen:

  • aktueller Ausweis
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (35x45 mm, Kopfgröße 32-36 mm, frontal, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund)
  • Einkommensnachweis zwecks Gebührenfestsetzung (Lohnabrechnung, Sozialhilfebescheid)

Kosten:

Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Passart zwischen 14 € und 100 €.

Besonderes:

Vor jeder Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer/ Ausweisersatz ist der Sachverhalt mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn zu erörtern. Die Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer/ Ausweisersatz kann sowohl postalisch als auch persönlich erfolgen

Reiseausweise für Flüchtlinge werden nach Feststellung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) qua Gesetz erteilt und müssen nicht gesondert beantragt werden.

Falls Sie nicht gut Deutsch verstehen, sprechen Sie bitte in Begleitung einer Person Ihres Vertrauens, die der deutschen Sprache mächtig ist, vor.