Beförderung im freigestellten Schülerverkehr
Der Kreis Groß-Gerau organisiert die Fahrten innerhalb des freigestellten Schülerverkehrs für die Schüler*innen die in seinem Schulträgergebiet wohnen (Kreis Groß-Gerau außer Kelsterbach und Rüsselsheim) und die nicht eigenständig oder mit anderen Verkehrsmitteln zur Schule kommen können.
Dies betrifft insbesondere
- behinderte oder beeinträchtigte Schüler*innen,
- Schüler*innen die weitentfernte Schule besuchen müssen
- Schüler*innen die aus anderen Gründen nicht den öffentlichen Nahverkehr nutzen können.
Die Fahrten werden mit Kleinbussen und Omnibussen durchgeführt. Die Touren werden mit den Schulen abgestimmt, ausgeschrieben und an regionale Beförderungsunternehmen vergeben. Unter Rücksicht auf das Vergaberecht müssen diese regelmäßig neu vergeben werden.
Anspruchsvoraussetzungen: Wer wird im freigestellten Schülerverkehr befördert?
Ob eine Beförderung innerhalb des freigestellten Schülerverkehrs notwendig ist, muss individuell für jede*n Schüler*in geprüft werden. In jedem Fall muss der*die Schüler*in die nächst gelegene zuständige Schule besuchen oder der Schule durch ein Staatliches Schulamt zugewiesen worden sein. Bitte wenden Sie sich daher vorher direkt an uns.
Beantragung
Onlineantrag auf Beförderung im freigestellten Schülerverkehr
Kontakt
Fachdienst Schulverwaltung
Schülerbeförderung
Im Neugrund 16
64521 Groß-Gerau
+49 6152 989 99408
schuelerbefoerderung@kreisgg.de
Fachdienstleitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Johanna Gössl
Raum: N406
+49 6152 989 512