Immobiliardarlehensvermittlung

Erlaubnis nach § 34 i Gewerbeordnung:

Immobiliardarlehensvermittler

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln will oder Dritte zu solchen Verträgen beraten will (Immobiliardarlehensvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Unterlagen (nicht älter als drei Monate):

(1) ausgefüllter Antrag (siehe unten)

Für Einzelpersonen oder für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, Geschäftsführer, jedes Vorstandsmitglied und für jede mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person

(2) Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BzRG, Belegart 0)

(3) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde (Belegart 9)

(2) und (3) erledigt auf Anfrage die Stadt-/Gemeindeverwaltung am Wohnort

(4) Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt

(5) Bescheinigung zur Insolvenzfreiheit des zuständigen Insolvenzgerichtes

(6) Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (unter www.vollstreckungsportal.de als Download und Ausdruck erhältlich; enthält Eintragungen ab 01.01.2013)

(7) Versicherungsbestätigung über eine Berufshaftpflichtversicherung (muss während der gesamten Gültigkeit der Erlaubnis aufrechterhalten bleiben)

(8) Sachkundenachweis durch Sachkundeprüfung (IHK), gleichgestellte Berufsqualifikation oder Berufserfahrung als Immobiliardarlehensvermittler

Zusätzlich bei Personengesellschaften und juristischen Personen:

Kopie des Gesellschaftsvertrages, Kopie der Eintragung im Handelsregister oder Genossenschaftsregister.

Besteht eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) bereits 1 Jahr, sind die bei Punkt 3 - 7 genannten Unterlagen auch für die Gesellschaft erforderlich.

Nach Aufnahme der Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler müssen Sie unverzüglich einen Antrag auf Eintragung in das Register nach § 11a Absatz 1 Gewerbeordnung bei der IHK Wiesbaden stellen.


Erlaubnisgebühren:

1.310,00 Euro natürliche Personen

1.365,00 Euro juristische Personen 

Kontakt

Frau Avemarie
Sachgebietsleiterin
Zimmer 138
06152 989-377

Frau Kirschner
Sachbearbeiterin
Zimmer 137
06152 989-658

 

Fax 06152 989-697
eMail: gew@kreisgg.de

 

 

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. 

Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.