Psychiatrie-Koordination

Seit 1992 gibt es im Kreis Groß-Gerau eine kommunale Psychiatrieplanung als gemeinsamer Abstimmungsprozess aller für und im Kreis zuständigen Akteure in der psychosozialen Versorgung.

Ziel und Aufgabe der Koordination der psychosozialen Versorgung ist die wohnortnahe oder wohnortintegrierte Hilfe und Unterstützung für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen im Landkreis Groß-Gerau.

Psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen sollen im Landkreis Groß-Gerau wohnortnah oder wohnortintegriert die für sie angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten, die ihnen ein Leben in Würde und Gemeinschaft ermöglicht.

Aufgaben zur Sicherung der bedarfsgerechten Infrastruktur:

  • Kooperation und Vernetzung der örtlichen und regionalen Akteure
  • Konzeptentwicklung und- Anpassung
  • Qualitätssicherung durch Koordination und Qualifikation
  • Fachliche Reflexion / Evaluation
  • Öffentlichkeitsarbeit ( z.B.: Broschüren, um Transparenz der Angebote im Gesundheitswesen her zu stellen)
  • Mitarbeit in den Gremien im psychosozialen Bereich / Geschäftsführung des Gemeindepsychiatrischen Verbundes.

    Seit dem Jahr 2007 gibt es zusätzlich den Gemeindepsychiatrischen Verbund.

    Der Gemeindepsychiatrische Verbund des Kreises Groß-Gerau ist ein Zusammenschluss von Leistungserbringern in der rehabilitativen und psychosozialen Versorgung psychisch Kranker Menschen im Kreis Groß-Gerau. Die Mitglieder des Verbundes verfolgen das Ziel, gemeinsam die bedarfsgerechte Versorgung von psychisch kranken Bürgern im Kreis Groß-Gerau sicherzustellen. Dies soll erreicht werden durch die Umgestaltung der Versorgung in ein „integriertes, personenzentriertes, regionales Hilfesystem". Hierbei ist die Beteiligung der Nutzer/innen (der Psychiatrieerfahrenen und der Angehörigen) sowie des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) und des Kreises Groß-Gerau in seiner Planungs- und Koordinationsfunktion unabdingbar.

    Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der Leistungserbringer und Leistungsträger bei der gemeinsamen Versorgung psychisch kranker und seelisch behinderter und suchtkranker Menschen im Rahmen eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes. Die Vereinbarung regelt zugleich den weiteren Ausbau einer gemeindenahen sozialpsychiatrischen Versorgung.

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