Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler
Wenn Sie in Deutschland als Freiberufler selbstständig machen möchten benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind.
Sollten Sie das 45. Lebensjahr bereits beendet haben muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Die Altersversorgung ist angemessen, wenn sie vergleichbar ist mit einer in Deutschland lebenden Person vergleichbaren Alters. Berücksichtigt werden kann:
- das Vermögen des Antragstellers in jeglicher Form,
- die im Aus- oder Inland bereits erworbenen Rentenanwartschaften,
- das Betriebsvermögen und die Investitionssumme.
Freiberufler
Wer Freiberufler ist orientiert sich an den Katalogberufen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz. Dies sind beispielsweise:
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.
Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn der Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz im Kreis Groß-Gerau anmelden.
Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.
Dauer der Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler
Die Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit als Freiberufler wird in der Regel für drei Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
100,00 Euro: Erwachsene
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
93,00 Euro: Erwachsene
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.
Erforderliche Unterlagen:
> digitales Passfoto (Fotodienstleister Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com, Drogeriemarkt dm Passbilder bei dm: Biometrische Fotos in Minuten 📸 | dm)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der selbstständigen Erwerbstätigkeit, sofern erforderlich.
> Bestehender Aufenthaltstitel samt Zusatzblatt und/oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
> Fragebogen Selbstständige Fragebogen Selbstständige (pdf , 523KB)
> Berufsausübungserlaubnis sofern für die freiberufliche Tätigkeit eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Anwaltszulassung
> Honorarverträge oder Ähnliches
> Sonstige Einkommensnachweise
z.B. eigenes Vermögen, Abgabe einer Verpflichtungserklärung eines solventen Dritten
> Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Einkommensbescheinigung_f._Selbstaendige_01.pdf. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt. Reichen Sie hier ebenfalls alle Einkommensteuerbescheide seit Einreise ein.
> Letzter Einkommensteuerbescheid (sofern vorhanden)
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Aktueller Kontoauszug über die letzte Mietzahlung
> Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)