Grundwasser stammt überwiegend aus Regenwasser, das durch den Boden und den Untergrund bis in die Grundwasserleiter sickert.
Während der Versickerung durch die unterschiedlich aufgebauten Bodenschichten erfolgt die natürliche Reinigung des Wassers.
Nicht nur der Rhein beeinflusst die Grundwasserstände im Hessischen Ried, auch die größeren Nebenflüsse, kleinen Bäche und Entwässerungsgräben stehen in intensiver Wechselwirkung zum Grundwasser.
Durch den hohen und schwankenden Grundwasserspiegel entstehen in weiten Teilen des Kreises Groß-Gerau in regenreichen Jahren vermehrt vernässte Flächen.
Altlastenauskünfte
Die Qualität des Grundwassers wird regelmäßig überprüft. Untersuchungen
zeigen, dass das Grundwasser im Kreis Groß-Gerau gebietsweise durch Schadstoffe belastet ist. Zu diesen Schadstoffen gehören beispielsweise leicht-
flüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe, Trioxan, Formaldehyd und Dikegulac.
Für nähere Informationen und Anfragen, ob Ihr Grundstück von einer Altlast
betroffen ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die zuständige Stelle des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf diesen Seiten:
Gartenbrunnen
Die Nutzung von Grundwasser zur Bewässerung des Gartens ist erlaubnisfrei (jedoch anzeigepflichtig), sofern eine Entnahmemenge von 3.600 m³ pro Jahr nicht überschritten wird.
Hinweise: Das aus Gartenbrunnen geförderte Wasser ist kein Trinkwasser und bei der Verwendung als Wasser aus Oberflächengewässern zu handhaben. Darüber hinaus ist das Grundwasser in bestimmten Gebieten mit Schadstoffen potentiell höher belastet. Bitte informieren Sie sich hier.
In anhaltenden heißen und trockenen Sommern sollte mit dem Grundwasser sparsam umgegangen werden. Als Alternative oder Ergänzung zu Gartenbrunnen können auch Regenwasserzisternen genutzt werden.
Anzeigepflicht:
Die geplante Entnahme von Grundwasser unter 3.600 m³/Jahr zur Gartenbewässerung ist der Untereen Wasserbehörde noch vor der Errichtung des Brunnens anzuzeigen. Sollten Sie innerhalb eines Monats nach Einreichung der Anzeige keine weitere Nachricht von uns erhalten, steht Ihnen die Nutzung des Grundwassers frei.
Einzureichende Unterlagen:
- Anzeigeformular unter Downloads
- Lageplan des Grundstücks mit grober Einzeichnung des Standorts
des Gartenbrunnens
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Trinkwasserschutzgebiete
Der größte Teil unseres Trinkwassers wird aus dem Grundwasser entnommen. Zum Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserbersorgung werden im Umfeld der Gewinnungsanlagen Schutzgebiete ausgewiesen.
In diesen Gebieten sind bestimmte Handlungen und Zustände, die das Grundwasser gefährden, verboten oder mit dem Einhalten von Vorsichtsmaßnahmen verbunden.
Genehmigungspflicht:
Maßnahmen, die negative Auswirkungen auf das Grundwasser haben können, sind genehmigungspflichtig. Solche Maßnahmen sind beispielsweise:
- Baumaßnahmen, die in den Boden eingreifen
- Errichtung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung der Maßnahme
- Lagepläne und Schnitte
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Wasserhaltung
Der Kreis Groß-Gerau weist in weiten Teilen niedrige Grundwasserflurabstände auf.
Bei Tiefbaumaßnahmen, zum Beispiel zur Unterkellerung von Gebäuden und zum Bau von Tiefgaragen, wird häufig Grundwasser angetroffen. Zur
bauzeitlichen Trockenhaltung der Baugrube kann daher eine Grundwasser-
absenkung erforderlich werden.
Genehmigungspflicht:
Die temporäre Entnahme von Grundwasser stellt eine erlaubnispflichtige Benutzung des Grundwassers dar. Die einzureichenden Unterlagen finden Sie im Merkblatt (siehe Downloads).