Inklusionspreis

Inklusions-Preis des Kreises Groß-Gerau und der Stiftung Soziale Teilhabe

Hier können Sie sich für die Verleihung des Inklusions-Preises am 20. November 2024 anmelden:
https://www.kreisgg.de/inklusionspreis

Die UN-Konvention fordert Inklusion als Menschenrecht ein. Ziel ist ein inklusives Gemeinwesen, das gleiche Teilhabemöglichkeiten und ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen ermöglicht. Inklusion bedeutet, jeder Mensch kann selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Es spielt keine Rolle, wie man aussieht, welche Sprache man spricht oder ob man eine Behinderung hat.

Mit dem Inklusionspreis sollen Maßnahmen, Initiativen oder Projekte ausgezeichnet werden, die sich in beispielhafter Form für ein inklusives Miteinander in den Bereichen Freizeit, Kultur, Sport, Mobilität, Wohnen, Arbeit oder Bildung im Kreis Groß-Gerau einsetzen.

Die Auslobung des Inklusionspreises soll das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis stärken und zur Nachahmung ermutigen.

Der Kreis Groß-Gerau und die Stiftung Soziale Teilhabe prämieren laufende oder abgeschlossene Projekte und Initiativen die aufzeigen, wie Inklusion gelingen kann. Hierbei sollen alle Bereiche und Phasen des gesellschaftlichen Lebens berücksichtigt werden und sowohl kleinere Projekte als auch größere Initiativen in den Blick genommen werden.

Der Inklusionspreis wird gleichberechtigt an zwei Projekte bzw. Initiativen aus den folgenden Bereichen vergeben:

  • Freizeit
  • Kultur
  • Sport
  • Mobilität
  • Wohnen
  • Arbeit
  • Bildung

Das Preisgeld beträgt jeweils 2.500 Euro.

Es können nur laufende oder abgeschlossene Projekte und Initiativen eingereicht werden, die im Landkreis Groß-Gerau angesiedelt sind.
Eigenvorschläge sind möglich.

Den Bewerbungs-Bogen sowie weitere Informationen, auch in Leichter Sprache, erhalten Sie auf der rechten Seite unter der Rubrik "Dokumente zum Herunterladen".

Bitte nutzen Sie den Bewerbungs-Bogen für die Einreichung Ihrer Vorschläge und senden Sie diese per E-Mail oder Post bis spätestens 04. Oktober 2024 an uns zurück.

E-Mailadresse: sozialplanung@kreisgg.de

Postanschrift:
Der Kreisausausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Soziale Sicherung
Fachdienst Sozialplanung
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Wir freuen uns auf zahlreiche Vorschläge!

Die Initiatoren:
Kreis Groß-Gerau
Stiftung Soziale Teilhabe

Kontakt

Kreisverwaltung Groß-Gerau

Sozialplanung
Wilhelm-Seipp-Straße 13
64521 Groß-Gerau
+49 6152 989 815
sozialplanung@kreisgg.de
www.kreisgg.de

 

Stiftung Soziale Teilhabe

Elsa-Brändström-Allee 15
65428 Rüsselsheim am Main
+49 6142 932 0
info@stiftung-soziale-teilhabe.de
www.stiftung-soziale-teilhabe.de