Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Jugendhilfe im Strafverfahren

Sie möchten sich über die Aufgaben und Möglichkeiten der Jugendhilfe im Strafverfahren informieren?

Dazu gibt es folgende Informationen:

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt an allen Jugendstrafverfahren mit, die gegen Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) eingeleitet werden. Sie hat eine Mittlerfunktion zwischen dem Betroffenen und der Justiz.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren...

  • informiert und berät Jugendliche und Heranwachsende vor-, während- und nach einem Jugendstrafverfahren
  • ist Ansprechpartner für die Familie
  • gibt Hilfestellung bei Problemen mit Schule, Ausbildung, Familie etc. begleitet die Betroffenen in der Gerichtsverhandlung
  • berichtet dem Gericht über die Lebenssituation des Jugendlichen oder Heranwachsenden und macht Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen
  • vermittelt und überwacht die angeordneten Weisungen und Auflagen
  • unterstützt bei Wiedergutmachung und Schadensregulierungen
  • besucht Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungs- und Strafhaft
  • bringt in geeigneten Fällen Täter und Opfer "an einen Tisch" (Täter-Opfer-Ausgleich)