Arbeitserlaubnis

Sie wollen eine Arbeitserlaubnis beantragen oder verlängern lassen ?

Das bisherige doppelte Genehmigungsverfahren von Aufenthaltsgenehmigung (Ausländerbehörde) einerseits und Arbeitsgenehmigung (Arbeitsamt) andererseits wurde mit in Kraft treten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 durch ein internes Zustimmungsverfahren ersetzt. Die Aufenthaltserlaubnis wird seitdem durch die Ausländerbehörde in einem Akt ("one-stop-government") mit der Arbeitsgenehmigung erteilt, sofern die Arbeitsverwaltung intern zugestimmt hat.

Benötigte Unterlagen:

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen SachbearbeiterInnen.

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