Um in Deutschland die Jagd ausüben zu dürfen, ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines notwendig. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die Bewerberin/der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Jägerprüfungen in Hessen finden jeweils im Frühjahr sowie im Herbst statt.
Kontakt
Sachgebietsleiterin
Frau
Scherer10589Raum: 145+49 6152 989 263
Sachbearbeiterin
Frau
Wenner9456Raum: 146+49 6152 989 375
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.
Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.