Um in Deutschland die Jagd ausüben zu dürfen, ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines notwendig. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die Bewerberin/der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Jägerprüfungen in Hessen finden jeweils im Frühjahr sowie im Herbst statt.
Kontakt
Sachgebietsleiterin
Frau
Scherer10589Raum: 145+49 6152 989 263
Sachbearbeiterin
Frau
Wenner9456Raum: 146+49 6152 989 375
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.