Berufsbezogene Sprachförderung (DeuFöV)

DeuFöV

Kurzinformation

Mit den Berufssprachkursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde die Sprachförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erweitert. Bei diesen Berufssprachkursen handelt es sich um ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Die Kurse bestehen aus Basismodulen oder Spezialmodulen und schließen in der Regel mit einer Prüfung ab. In den Basismodulen werden Deutschkenntnisse vermittelt, die man generell in der Berufswelt braucht. In den Spezialmodulen wird fachspezifisches Wissen vertieft. Ein Vollzeitkurs, der aus einem Modul besteht, dauert in der Regel drei Monate.

Links

  BAMF Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gemäß § 45a AufenthG)

  BAMF Flyer: Berufssprachkurse (gemäß § 45a AufenthG)

  BAMF Unterlagen zur Berufsbezogenen Sprachförderung gemäß §45a AufenthG

  Kreis Groß-Gerau: Übersicht Sprachförderangebote
 

DeuFöV - Berufssprachkurs Basismodul B2

Was?

  • Erwerb von berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnissen zur Qualifizierung für den Arbeitsmarkt

Dauer

  • 400 oder 500 UE

Inhalt

  • Der Berufssprachkurs  (von B1 zu B2) ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut.
  • Vermittlung von sprachlich-kommunikativen und berufsbezogenen Kompetenzen
  • Vermittlung von Themen aus den Bereichen Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Berufsorientierung, Aus- und Fortbildung sowie rechtliche Rahmenbedingungen
  • Das Modul endet mit einer entsprechenden Zertifikatprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Wer?

Aufenthaltsstatus

  • Geflüchtete mit Aufenthaltstitel,
  • Asylbewerber_innen aus den Ländern Eritrea und Syrien,
  • Asylbewerber_innen, die vor dem 01.08.19 nach Deutschland eingereist sind und sich seit mind. 3 Monaten in Deutschland aufhalten und eines der Kriterien erfüllen, um als arbeitsmarktnah zu gelten (vgl. unten verlinkte Übersicht des IQ-Netzwerks),
  • Geduldete, die sich seit mind. 6 Monaten geduldet in Deutschland aufhalten und eines der Kriterien erfüllen, um als arbeitsmarktnah zu gelten (vgl. unten verlinkte Übersicht des IQ-Netzwerks),
  • Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG z.B. Ausbildungsduldung,
  • EU-Bürger_innen,
  • weitere  Ausländer_innen ,deren Rechtsstellung sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU bestimmt.

Alter

  • nach Ende der Vollschulzeitpflicht

Sprachkenntnisse

  • B1, nachgewiesen durch ein Zertifikat, das nicht älter als 6 Monate ist oder durch entsprechende Sprachkenntnisse

Weiteres

  • richtet sich insbesondere an Arbeits- und Ausbildungssuchende, Empfänger von SGB II/III, oder Berufstätige mit Migrationshintergrund

Wann?

  • Die Starttermine der Kurse werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.

Wo?

  • Groß- Gerau (IB, KVHS GG,)
  • Rüsselsheim (AWO, vhs Rüsselsheim)

Wie?

  • Zur Anmeldung in der Sprachberatung wird ein  Berechtigungsschein für die Teilnahme am DeuföV-Kurs benötigt, der von der Bundesagentur für Arbeit (>), dem Jobcenter (>) oder dem BAMF ausgestellt wird.
  • Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter erteilt den Berechtigungsschein an Personen die ausbildungssuchend,  arbeitssuchend, arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters befinden.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteil die Berechtigung, wenn man sich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Ausbildung befindet.
  • Liegt der Berechtigungsschein vor, so erfolgt der Zugang über die Sprachberatung der jeweiligen Träger.  Die Träger vergeben hierzu Termine.
  • Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von zurzeit 2,56 EUR je Unterrichtseinheit.

Kontakt

  • AWO Perspektiven Bildung gGmbH, Bahnhofstraße 22 + Bahnhofsplatz 1,Gebäude D1, 3.OG, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-1624884 oder 06142-4091413
  • Internationaler Bund , Bildungszentrum Groß-Gerau , Darmstädter Str. 18a, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1876211 oder 06152-1876214 
  • Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400,
  • Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630

Weiterführende Links

BAMF Berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß §45a AufenthG

KURSNET - Bundesagentur für Arbeit (Wenn Sie hier als Suchbegriff "DeuföV" eingeben, erhalten Sie  aktuelle Informationen zu den Startterminen der Kurse sowie zur Anzahl der freien Plätze)

IQ-Netzwerk: Übersicht zum Zugang zur Sprachförderung für Asylbewerber_innen (d.h. mit Aufenthaltsgestattung) und Geduldete

Handzettel - Neuer Zugang zu Deufö-Kursen für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Einreise vor dem 01.08.19 (Hrsg.: komm. Bildungskoordination f. Neuzugewanderte im Kreis GG)

Handzettel - Neuer Zugang zu Deufö-Kursen für Geduldete (Hrsg.: komm. Bildungskoordination f. Neuzugewanderte im Kreis GG)

Job-Berufssprachkurse (Job-BSK)

Was?

Kurzbeschreibung

Dieser Berufssprachkurs bereitet auch bei noch geringen Deutschkenntnissen sprachlich auf die konkreten Bedarfe am Arbeitsplatz vor.

Dauer

  • 100 – 150 UE

Inhalt

  • Berufsbezogenes Kommunikationstraining mit Arbeitsplatzbezug.
  • Auf Sprachbedarfsanalyse basierende arbeitsplatz- und fachspezifische Vertiefung. Vermittlung passgenauer Sprachhandlungen des konkreten Arbeitsplatzes.
  • Individuelles Sprachcoaching (5UE) inklusive Lernberatung.
  • Teamteaching (Sprachlehrkraft und Fachdozierende).

Wer?

Aufenthaltsstatus

  • Zugewanderte aus Drittstaaten,
  • Bürgerinnen und Bürger aus der EU und
  • Deutsche mit Migrationshintergrund

Alter

Nach Ende der Vollschulzeitpflicht

Sprachkenntnisse:

Ab dem Niveau A2. Nachweis erforderlich.

Weiteres

  • Der Kurs richtet sich an Beschäftigte,
  • Oder an Personen, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Aussicht haben (Zusage des Arbeitgebers).
  • Oder an Personen, die sich in arbeitsmarktvorbereitenden Maßnahmen wie z.B. MAG, MAT befinden

Wann?

Individuell; Nach Vereinbarung 

Wo?

  • Kreis Groß-Gerau (KVHS GG)
  • Rüsselsheim (Kultur 123, VHS Rüsselsheim)

Wie?

Information

  • Zur Anmeldung in der Sprachberatung wird ein  Berechtigungsschein für die Teilnahme am DeuföV-Kurs benötigt, der von der Bundesagentur für Arbeit (>), dem Jobcenter (>) oder dem BAMF ausgestellt wird.
  • Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter erteilt den Berechtigungsschein an Personen die ausbildungssuchend, arbeitssuchend, arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters befinden.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteil die Berechtigung, wenn man sich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Ausbildung befindet.
  • Liegt der Berechtigungsschein vor, so erfolgt der Zugang über die Sprachberatung der jeweiligen Träger.  Die Träger vergeben hierzu Termine.
  • Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte zahlen bei einem Jahreseinkommen von über 20.000 Euro einen Eigenanteil in Höhe von zurzeit 2,56 EUR je Unterrichtseinheit.

Kontakt

  • Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400,
  • Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630

Weiterführende Links

BAMF Job-BSK

Berufssprachkurse für Auzubildende (Azubi - BSK)

Was?

Kurzbeschreibung

Dieser Berufssprachkurs bietet Auszubildenden eine passgenaue und kontinuierliche Sprachförderung während der gesamten Ausbildungsdauer, um sprachliche Lücken zu schließen und Schlüsselkompetenzen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht zu erlangen.

Dauer

  • 1-5 Tage pro Woche (i.d.R.)
  • Mindestens 5 UE pro Woche
  • Unterrichtsumfang:100 – 150 UE
    Durch die Reihung der Azubi-BSK ist eine Förderung über die gesamte Ausbildungsdauer möglich.

Inhalt

  • Sprachforderung im Kontext konkreter Ausbildungsinhalte
  • Vermittlung und Intensivierung von Fachvokabular
  • Vorbereitung auf die jeweiligen Zwischen- und Ausbildungsabschlussprüfungen.
  • Orientiert sich an den aktuellen Lernfortschritten der Teilnehmenden.
  • Der Kurs schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab.

Wer?

Aufenthaltsstatus

  • Aufenthaltsstatus
  • Deutsche Staatsbürger*innen
  • EU-Bürger*innen
  • Aufenthalts- /Niederlassungserlaubnis
  • Visum
  • Aufenthaltsgestattung
  • Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG oder Duldung nach mindestens 6 Monaten geduldeten Aufenthalt

Alter

Ab 16 Jahren

Sprachkenntnisse:

Kein Sprachniveau vorgegeben

Weiteres

Zugangsberechtigt sind berufsschulpflichtige Personen mit Migrationshintergrund:

  • Während einer Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung (EQ)
  • Vor einer Ausbildung bei bereits abgeschlossenem Ausbildungsvertrag
  • die eine förderfähige Ausbildung nach §57 I SGB III machen. Dazu zählen duale Ausbildungsberufe, Altenpfleger*in (betrieblich durchgeführte Ausbildung nach dem Altenpflegegesetzt (AltPflG)), Pflegefachfrau /-mann

Die Azubi-BSK richten sich prinzipiell an Azubis aller Ausbildungsgänge mit Sprachförderbedarf.
Gruppierung der Azubi-BSK Zur Steigerung der Passgenauigkeit und Homogenität hat das BAMF sie in die folgende vier Berufsbereiche gegliedert:

  • Handwerk, Gewerbe und Technik
  • Pflege
  • Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Lager und Logistik

Wann?

  • Ausbildungsvorbereitend als Blockunterricht vor Beginn der eigentlichen Ausbildung 100 – 150 UE
  • Ausbildungsbegleitend: 1 Berufsschuljahr mit 100-150 UE zusätzlich zum Berufsschulunterricht Durch Reihung der Azubi BSK ist die Förderung über die gesamte Ausbildungsdauer möglich.

Der Azubi-BSK findet zusätzlich zum Berufsschulunterricht statt. Eine Freistellung durch den Betrieb ist wünschenswert.

Wo?

In Präsenz an verschiedenen Standorten im Kreis Groß-Gerau sowie in der Sonderstatusstadt Rüsselsheim zum Beispiel bei Sprachkursträgern, beim Arbeitgeber, in der Berufsschule und/oder im digitalen Format. Auch hybride Formen, die Präsenz- und Online-Unterricht kombinieren, sind möglich.

Wie?

Information

  • Für den Azubi-BSK wird eine Teilnahmeberechtigung benötigt.
  • Dafür stellen die Azubis einen Antrag beim BAMF. Die Träger können bei der Antragstellung unterstützen. 
  • Bei einer Genehmigung erhalten die Antragstellenden eine Teilnahmeberechtigung.
  • Die Kursanmeldung erfolgt dann direkt bei den Kursträgern vor Ort.

Kontakt

AWO Perspektiven gGmbH, Bahnhofstraße 22, 1.OG u.3.OG sowie Bahnhofsplatz 1, Gebäude D1, 3. OG., 65428 Rüsselsheim, Tel.:06142-1624884, 06142-4091413 oder 06142-4074815, E-Mail: sprachkurse.ruesselsheim@awo-hs.org

Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400, E-Mail: sprachenzentrum@kvhsgg.de

Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630

Weiterführende Links

BAMF Azubi-BSK