DeuFöV
Kurzinformation
Mit den Berufssprachkursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde die Sprachförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erweitert. Bei diesen Berufssprachkursen handelt es sich um ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Die Kurse bestehen aus Basismodulen oder Spezialmodulen und schließen in der Regel mit einer Prüfung ab. In den Basismodulen werden Deutschkenntnisse vermittelt, die man generell in der Berufswelt braucht. In den Spezialmodulen wird fachspezifisches Wissen vertieft. Ein Vollzeitkurs, der aus einem Modul besteht, dauert in der Regel drei Monate.
Links
BAMF Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gemäß § 45a AufenthG)
BAMF Flyer: Berufssprachkurse (gemäß § 45a AufenthG)
BAMF Unterlagen zur Berufsbezogenen Sprachförderung gemäß §45a AufenthG
DeuFöV - Berufssprachkurs Basismodul B2
Was?
- Erwerb von berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnissen zur Qualifizierung für den Arbeitsmarkt
Dauer
- 400 oder 500 UE
Inhalt
- Der Berufssprachkurs (von B1 zu B2) ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut.
- Vermittlung von sprachlich-kommunikativen und berufsbezogenen Kompetenzen
- Vermittlung von Themen aus den Bereichen Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Berufsorientierung, Aus- und Fortbildung sowie rechtliche Rahmenbedingungen
- Das Modul endet mit einer entsprechenden Zertifikatprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Wer?
Aufenthaltsstatus
- Geflüchtete mit Aufenthaltstitel,
- Asylbewerber_innen aus den Ländern Eritrea und Syrien,
- Asylbewerber_innen, die vor dem 01.08.19 nach Deutschland eingereist sind und sich seit mind. 3 Monaten in Deutschland aufhalten und eines der Kriterien erfüllen, um als arbeitsmarktnah zu gelten (vgl. unten verlinkte Übersicht des IQ-Netzwerks),
- Geduldete, die sich seit mind. 6 Monaten geduldet in Deutschland aufhalten und eines der Kriterien erfüllen, um als arbeitsmarktnah zu gelten (vgl. unten verlinkte Übersicht des IQ-Netzwerks),
- Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG z.B. Ausbildungsduldung,
- EU-Bürger_innen,
- weitere Ausländer_innen ,deren Rechtsstellung sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU bestimmt.
Alter
- nach Ende der Vollschulzeitpflicht
Sprachkenntnisse
- B1, nachgewiesen durch ein Zertifikat, das nicht älter als 6 Monate ist oder durch entsprechende Sprachkenntnisse
Weiteres
- richtet sich insbesondere an Arbeits- und Ausbildungssuchende, Empfänger von SGB II/III, oder Berufstätige mit Migrationshintergrund
Wann?
- Die Starttermine der Kurse werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
Wo?
- Groß- Gerau (IB, KVHS GG,)
- Rüsselsheim (AWO, vhs Rüsselsheim)
Wie?
- Zur Anmeldung in der Sprachberatung wird ein Berechtigungsschein für die Teilnahme am DeuföV-Kurs benötigt, der von der Bundesagentur für Arbeit (>), dem Jobcenter (>) oder dem BAMF ausgestellt wird.
- Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter erteilt den Berechtigungsschein an Personen die ausbildungssuchend, arbeitssuchend, arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters befinden.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteil die Berechtigung, wenn man sich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Ausbildung befindet.
- Liegt der Berechtigungsschein vor, so erfolgt der Zugang über die Sprachberatung der jeweiligen Träger. Die Träger vergeben hierzu Termine.
- Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von zurzeit 2,56 EUR je Unterrichtseinheit.
Kontakt
- AWO Perspektiven Bildung gGmbH, Bahnhofstraße 22 + Bahnhofsplatz 1,Gebäude D1, 3.OG, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-1624884 oder 06142-4091413
- Internationaler Bund , Bildungszentrum Groß-Gerau , Darmstädter Str. 18a, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1876211 oder 06152-1876214
- Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400,
- Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630
Weiterführende Links
BAMF Berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß §45a AufenthG
DeuFöV - Berufssprachkurs Basismodul C1
Was?
- Die sprachlichen und weiteren berufsbezogenen Kompetenzen werden anhand von Inhalten vermittelt, die für die Teilnehmenden für ihr weiteres Berufsleben von Relevanz sind.
Dauer
300 oder 400 UE
Inhalt
- Der Berufssprachkurs (von B2 zu C1) ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut.
- Vermittlung von sprachlichen und weiteren berufsbezogenen Kompetenzen anhand von Inhalten vermittelt, die für die Teilnehmenden für ihr weiteres Berufsleben von Relevanz sind
- Behandlung von Themen aus den Bereichen Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Berufsorientierung, Aus- und Fortbildung sowie rechtliche Rahmenbedingungen
- Das Modul endet mit einer entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Wer?
Aufenthaltsstatus
- Geflüchtete mit Aufenthaltstitel,
- Asylbewerber_innen aus den Ländern Eritrea und Syrien,
- Asylbewerber_innen, die vor dem 01.08.19 nach Deutschland eingereist sind und sich seit mind. 3 Monaten in Deutschland aufhalten und eines der Kriterien erfüllen, um als arbeitsmarktnah zu gelten (vgl. unten verlinkte Übersicht des IQ-Netzwerks),
- Geduldete, die sich seit mind. 6 Monaten geduldet in Deutschland aufhalten und eines der Kriterien erfüllen, um als arbeitsmarktnah zu gelten (vgl. unten verlinkte Übersicht des IQ-Netzwerks),
- Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG z.B. Ausbildungsduldung,
- EU-Bürger_innen,
- weitere Ausländer_innen ,deren Rechtsstellung sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU bestimmt.
Alter
- nach Ende der Vollschulzeitpflicht
Sprachkenntnisse
- Nachgewiesene Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2
Weiteres
- Empfänger_innen von Leistungen nach dem SGB II oder SGB III
- Arbeits- und Ausbildungssuchende
- Beschäftigte, die weder bei der Agentur für Arbeit noch beim Jobcenter gemeldet sind
Wann?
- Die Starttermine des Kurses werden vom Sprachkursträger festgelegt und können bei diesem erfragt werden.
Wo?
Rüsselsheim (AWO)
Wie?
- Zur Anmeldung in der Sprachberatung wird ein Berechtigungsschein für die Teilnahme am DeuföV-Kurs benötigt, der von der Bundesagentur für Arbeit (>), dem Jobcenter (>) oder dem BAMF ausgestellt wird.
- Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter erteilt den Berechtigungsschein an Personen die ausbildungssuchend, arbeitssuchend, arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters befinden
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteil die Berechtigung, wenn man sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet.
- Liegt der Berechtigungsschein vor, so erfolgt der Zugang über die Sprachberatung der jeweiligen Träger. Die Träger vergeben hierzu Termine.
- Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von zurzeit 2,56 EUR je Unterrichtseinheit.
Kontakt
- AWO Perspektiven gGmbH, Bahnhofstraße 22 + Bahnhofsplatz 1,Gebäude D1,3.OG, 65428Rüsselsheim, Tel.: 06142-1624884, 06142-4091413 oder 06142-4074815
Weiterführende Links
BAMF Berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß §45a AufenthG
DeuFöV - Berufssprachkurs Spezialmodul B1
Was?
- Dieser Kurs dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
- Menschen mit Deutsch als Zweitsprache verbessern im Rahmen einer beruflichen Perspektive allgemeine und berufsbezogene Deutschkenntnisse.
- Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf.
- Das Niveau B1 kann im Kontext der beruflichen Integration kann es als Basis für folgende Schritte dienen: Einstieg in das Berufsleben in niederschwelligen Beschäftigungssektoren, Einstieg in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen oder Betriebspraktika, Besuch der aufbauenden Basismodule B2, C1 und C2 der berufsbezogenen Deutschsprachförderung mit dem mittelfristigen Ziel der Aufnahme einer möglichst qualifizierten Beschäftigung, einer Weiterqualifizierung und/oder der Anerkennung von Berufsabschlüssen.
Dauer
400 UE
Inhalt
- Vermittlung von sprachlich-kommunikativen und berufsbezogenen Kompetenzen (300 UE)
- Inhalten, die für das weitere Berufsleben der Teilnehmenden von Relevanz sind, d. h. insbesondere für die Bereiche Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Aus- und Fortbildung, Rechtliches sowie Umgang mit Medien.
- Aktive Verbesserung, Stärkung und Erwerb von Fertigkeiten in den Bereichen Hör- und Leseverstehen, Sprechen/Interagieren sowie Schreiben
- Auf- und Ausbau weiterer berufsbezogener Kompetenzen
- Training der Sprache in beruflichen Kontexten: Allgemeine berufssprachliche Sprachhandlungen, Verbesserung der Kenntnisse zu Grammatik und Wortschatz, Berufliche Orientierung, Arbeitssuche und Bewerbung, Kommunikation am ArbeitsplatzGrundwissen über arbeitsweltliche Themen (Arbeit, Praktikum, Aus- und Weiterbildung, Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz etc.)
- Behandlung folgender Handlungsfelder: Lernen lernen, Umgang und Lernen mit digitalen Medien für den Beruf, Kommunikation am Arbeitsplatz,Arbeitssuche, Bewerbung, Aus- und Fortbildung, Berufsfelder, Arbeitsorte und Tätigkeiten, Rechtliches, Materialien, Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen, Produkte
- Vorbereitung auf die entsprechende Zertifikatprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) durch ein spezielles Prüfungstraining (100 UE)
Wer?
Aufenthaltsstatus
- Geflüchtete mit Aufenthaltstitel,
- Asylbewerber_innen aus den Ländern Eritrea und Syrien,
- Asylbewerber_innen, die vor dem 01.08.19 nach Deutschland eingereist sind und sich seit mind. 3 Monaten in Deutschland aufhalten und eines der Kriterien erfüllen, um als arbeitsmarktnah zu gelten (vgl. unten verlinkte Übersicht des IQ-Netzwerks),
- Geduldete, die sich seit mind. 6 Monaten geduldet in Deutschland aufhalten und eines der Kriterien erfüllen, um als arbeitsmarktnah zu gelten (vgl. unten verlinkte Übersicht des IQ-Netzwerks),
- Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG z.B. Ausbildungsduldung,
- EU-Bürger_innen,
- weitere Ausländer_innen ,deren Rechtsstellung sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU bestimmt.
Alter
- Nach Ende der Vollschulzeitpflicht
Sprachkenntnisse
- Niveau A2
Weiteres
Teilnehmende am Spezialmodul B1 sind Personen mit Deutsch als Zweitsprache im arbeitsfähigen Alter, die
- beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben und alle Unterrichtseinheiten in Anspruch genommen haben.
- zwar durch ein vorhandenes Zertifikat nach dem GER das Sprachniveau B1 nachweisen können, dieses Zertifikat jedoch älter als sechs Monate ist und der Einstufungstest (Sprachberatung) ein Sprachniveau unterhalb von B1 nachweist.
- Sprachkenntnisse durch ein vorhandenes Zertifikat A2 nach dem GER nachweisen können
- Empfänger_innen von Leistungen nach dem SGB II oder SGB III
- Arbeits- und Ausbildungssuchende
- Beschäftigte, die weder bei der Agentur für Arbeit noch beim Jobcenter gemeldet sind
- Geduldete, die berechtigt sind, an einem Deufö-Kurs teilzunehmen, jedoch nicht berechtigt sind an einem Integrationskurs teilzunehmen, können an dem B1-Deufö-Kurs teilnehmen, ohne vorher einen Integrationskurs besucht zu haben (vgl. §13, Abs. 2, Nr. 2 DeuföV)
Wann?
- Die Starttermine der Kurse werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
Wo?
- Groß-Gerau (KVHS GG,)
- Rüsselsheim (AWO, vhs Rüsselsheim)
Wie?
- Zur Anmeldung in der Sprachberatung wird ein Berechtigungsschein für die Teilnahme am DeuföV-Kurs benötigt, der von der Bundesagentur für Arbeit (>), dem Jobcenter (>) oder dem BAMF ausgestellt wird.
- Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter erteilt den Berechtigungsschein an Personen die ausbildungssuchend, arbeitssuchend, arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit / des Jobcenters befinden
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteil die Berechtigung, wenn man sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet.
- Liegt der Berechtigungsschein vor, so erfolgt der Zugang über die Sprachberatung der jeweiligen Träger. Die Träger vergeben hier Termine.
Kontakt
- AWO Perspektiven Bildung gGmbH, Bahnhofstraße 22 + Bahnhofsplatz 1,Gebäude D1, 3.OG, 65428 Rüsselsheim, Tel.:06142-1624884 oder 06142-4091413
- Internationaler Bund , Bildungszentrum Groß-Gerau , Darmstädter Str. 18a, 64521 Groß-Gerau , Tel.: 06152-1876211 oder 06152-1876214
- Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400,
- Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630
Weiterführende Links
BAMF Berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß §45a AufenthG
DeuFöV - Berufssprachkurs Spezialmodul Einzelhandel (B2)
Was?
- In diesem berufsbezogenen Sprachunterricht werden ganz spezielle Fachbegriffe und die Grammatik vermittelt, die für Berufe im Einzelhandel benötigt werden.
Dauer
400 UE
Inhalt
- Vorbereitung auf die Berufssprache in Einzelhandelsberufen
- Erweiterung der Sprachkompetenz in den Handlungsfeldern: Warenbezogene Tätigkeiten, Kundenkommunikation, Arbeitsorganisation/ Innerbetriebliche Kommunikation und Ausbildung/Fortbildung/ Arbeitsmarkt
- Vorbereitung auf das Sprachenzertifikat Deutsch B2
Wer?
Aufenthaltsstatus
- Geflüchtete mit Aufenthaltstitel,
- Asylbewerber_innen aus den Ländern Eritrea und Syrien,
- Asylbewerber_innen, die vor dem 01.08.19 nach Deutschland eingereist sind und sich seit mind. 3 Monaten in Deutschland aufhalten und eines der Kriterien erfüllen, um als arbeitsmarktnah zu gelten (vgl. unten verlinkte Übersicht des IQ-Netzwerks),
- Geduldete, die sich seit mind. 6 Monaten geduldet in Deutschland aufhalten und eines der Kriterien erfüllen, um als arbeitsmarktnah zu gelten (vgl. unten verlinkte Übersicht des IQ-Netzwerks),
- Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG z.B. Ausbildungsduldung,
- EU-Bürger_innen,
- weitere Ausländer_innen ,deren Rechtsstellung sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU bestimmt.
Alter
- nach Ende der Vollzeitschulpflicht
Sprachkenntnisse
- Deutschkenntnisse Niveau B1
Weiteres
- Personen die Folgendes anstreben: Verkaufsberufe und Qualifizierungen im Berufsfeld Einzelhandel wie Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel, Verkäuferin/Verkäufer und Kassiererin/Kassierer, Fachverkäuferin/ Fachverkäufer hinsichtlich aller Betriebsformen
Wann?
- Der Starttermin des Kurses wird vom Sprachkursträger festgelegt und kann bei diesem erfragt werden.
Wo?
Selbstlernzentrum der vhs Rüsselsheim, Walter-Flex-Str. 60, 65428 Rüsselsheim
Wie?
- Zur Anmeldung in der Sprachberatung wird ein Berechtigungsschein für die Teilnahme am DeuföV-Kurs benötigt, der von der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem BAMF ausgestellt wird.
- Liegt der Berechtigungsschein vor, so erfolgt der Zugang über die Sprachberatung der jeweiligen Träger. Die Träger vergeben hier Termine.
- Zudem wird zur Anmeldung folgendes benötigt: Aktueller Leistungsbescheid, Sprachenzertifikat Deutsch B1 bzw. nachgewiesenes Sprachniveau B1, gültiges Ausweisdokument
Kontakt
- Servicecenter Kultur123, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Frau Cordelia Hainke, Tel.: 06142-2099389, E-Mail: c.hainke@kultur123ruesselsheim.de
Weiterführende Links
BAMF Berfufsbezogene Deutschsprachförderung (gemäß § 45a AufenthG)
Spezialmodul Einzelhandel Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule