
DeuFöV
Kurzinformation
Mit den Berufssprachkursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde die Sprachförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erweitert. Bei diesen Berufssprachkursen handelt es sich um ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Die Kurse bestehen aus Basismodulen oder Spezialmodulen und schließen in der Regel mit einer Prüfung ab. In den Basismodulen werden Deutschkenntnisse vermittelt, die man generell in der Berufswelt braucht. In den Spezialmodulen wird fachspezifisches Wissen vertieft. Ein Vollzeitkurs, der aus einem Modul besteht, dauert in der Regel drei Monate.
Links
BAMF Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gemäß § 45a AufenthG)
BAMF Flyer: Berufssprachkurse (gemäß § 45a AufenthG)
BAMF Unterlagen zur Berufsbezogenen Sprachförderung gemäß §45a AufenthG
DeuFöV - Berufssprachkurs Basismodul B2
Was?
- Erwerb von berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnissen zur Qualifizierung für den Arbeitsmarkt
Dauer
- 400 oder 500 UE
Inhalt
- Der Berufssprachkurs (von B1 zu B2) ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut.
- Vermittlung von sprachlich-kommunikativen und berufsbezogenen Kompetenzen
- Vermittlung von Themen aus den Bereichen Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Berufsorientierung, Aus- und Fortbildung sowie rechtliche Rahmenbedingungen
- Das Modul endet mit einer entsprechenden Zertifikatprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Wer?
Aufenthaltsstatus
- Geflüchtete mit Aufenthaltstitel,
- Asylbewerber_innen aus den Ländern Eritrea und Syrien,
- Asylbewerber_innen, die vor dem 01.08.19 nach Deutschland eingereist sind und sich seit mind. 3 Monaten in Deutschland aufhalten und eines der Kriterien erfüllen, um als arbeitsmarktnah zu gelten (vgl. unten verlinkte Übersicht des IQ-Netzwerks),
- Geduldete, die sich seit mind. 6 Monaten geduldet in Deutschland aufhalten und eines der Kriterien erfüllen, um als arbeitsmarktnah zu gelten (vgl. unten verlinkte Übersicht des IQ-Netzwerks),
- Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG z.B. Ausbildungsduldung,
- EU-Bürger_innen,
- weitere Ausländer_innen ,deren Rechtsstellung sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU bestimmt.
Alter
- nach Ende der Vollschulzeitpflicht
Sprachkenntnisse
- B1, nachgewiesen durch ein Zertifikat, das nicht älter als 6 Monate ist oder durch entsprechende Sprachkenntnisse
Weiteres
- richtet sich insbesondere an Arbeits- und Ausbildungssuchende, Empfänger von SGB II/III, oder Berufstätige mit Migrationshintergrund
Wann?
- Die Starttermine der Kurse werden von den Sprachkursträgern festgelegt und können bei diesen erfragt werden.
Wo?
- Groß- Gerau (IB, KVHS GG,)
- Rüsselsheim (AWO, vhs Rüsselsheim)
Wie?
- Zur Anmeldung in der Sprachberatung wird ein Berechtigungsschein für die Teilnahme am DeuföV-Kurs benötigt, der von der Bundesagentur für Arbeit (>), dem Jobcenter (>) oder dem BAMF ausgestellt wird.
- Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter erteilt den Berechtigungsschein an Personen die ausbildungssuchend, arbeitssuchend, arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters befinden.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteil die Berechtigung, wenn man sich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Ausbildung befindet.
- Liegt der Berechtigungsschein vor, so erfolgt der Zugang über die Sprachberatung der jeweiligen Träger. Die Träger vergeben hierzu Termine.
- Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von zurzeit 2,56 EUR je Unterrichtseinheit.
Kontakt
- AWO Perspektiven Bildung gGmbH, Bahnhofstraße 22 + Bahnhofsplatz 1,Gebäude D1, 3.OG, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-1624884 oder 06142-4091413
- Internationaler Bund , Bildungszentrum Groß-Gerau , Darmstädter Str. 18a, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1876211 oder 06152-1876214
- Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400,
- Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630
Weiterführende Links
BAMF Berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß §45a AufenthG
Job-Berufssprachkurse (Job-BSK)
Was?
Kurzbeschreibung
Dieser Berufssprachkurs bereitet auch bei noch geringen Deutschkenntnissen sprachlich auf die konkreten Bedarfe am Arbeitsplatz vor.
Dauer
- 100 – 150 UE
Inhalt
- Berufsbezogenes Kommunikationstraining mit Arbeitsplatzbezug.
- Auf Sprachbedarfsanalyse basierende arbeitsplatz- und fachspezifische Vertiefung. Vermittlung passgenauer Sprachhandlungen des konkreten Arbeitsplatzes.
- Individuelles Sprachcoaching (5UE) inklusive Lernberatung.
- Teamteaching (Sprachlehrkraft und Fachdozierende).
Wer?
Aufenthaltsstatus
- Zugewanderte aus Drittstaaten,
- Bürgerinnen und Bürger aus der EU und
- Deutsche mit Migrationshintergrund
Alter
Nach Ende der Vollschulzeitpflicht
Sprachkenntnisse:
Ab dem Niveau A2. Nachweis erforderlich.
Weiteres
- Der Kurs richtet sich an Beschäftigte,
- Oder an Personen, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Aussicht haben (Zusage des Arbeitgebers).
- Oder an Personen, die sich in arbeitsmarktvorbereitenden Maßnahmen wie z.B. MAG, MAT befinden
Wann?
Individuell; Nach Vereinbarung
Wo?
- Kreis Groß-Gerau (KVHS GG)
- Rüsselsheim (Kultur 123, VHS Rüsselsheim)
Wie?
Information
- Zur Anmeldung in der Sprachberatung wird ein Berechtigungsschein für die Teilnahme am DeuföV-Kurs benötigt, der von der Bundesagentur für Arbeit (>), dem Jobcenter (>) oder dem BAMF ausgestellt wird.
- Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter erteilt den Berechtigungsschein an Personen die ausbildungssuchend, arbeitssuchend, arbeitslos gemeldet sind oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters befinden.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteil die Berechtigung, wenn man sich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Ausbildung befindet.
- Liegt der Berechtigungsschein vor, so erfolgt der Zugang über die Sprachberatung der jeweiligen Träger. Die Träger vergeben hierzu Termine.
- Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte zahlen bei einem Jahreseinkommen von über 20.000 Euro einen Eigenanteil in Höhe von zurzeit 2,56 EUR je Unterrichtseinheit.
Kontakt
- Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400,
- Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630
Weiterführende Links
Berufssprachkurse für Auzubildende (Azubi - BSK)
Was?
Kurzbeschreibung
Dieser Berufssprachkurs bietet Auszubildenden eine passgenaue und kontinuierliche Sprachförderung während der gesamten Ausbildungsdauer, um sprachliche Lücken zu schließen und Schlüsselkompetenzen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht zu erlangen.
Dauer
- 1-5 Tage pro Woche (i.d.R.)
- Mindestens 5 UE pro Woche
- Unterrichtsumfang:100 – 150 UE
Durch die Reihung der Azubi-BSK ist eine Förderung über die gesamte Ausbildungsdauer möglich.
Inhalt
- Sprachforderung im Kontext konkreter Ausbildungsinhalte
- Vermittlung und Intensivierung von Fachvokabular
- Vorbereitung auf die jeweiligen Zwischen- und Ausbildungsabschlussprüfungen.
- Orientiert sich an den aktuellen Lernfortschritten der Teilnehmenden.
- Der Kurs schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab.
Wer?
Aufenthaltsstatus
- Aufenthaltsstatus
- Deutsche Staatsbürger*innen
- EU-Bürger*innen
- Aufenthalts- /Niederlassungserlaubnis
- Visum
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG oder Duldung nach mindestens 6 Monaten geduldeten Aufenthalt
Alter
Ab 16 Jahren
Sprachkenntnisse:
Kein Sprachniveau vorgegeben
Weiteres
Zugangsberechtigt sind berufsschulpflichtige Personen mit Migrationshintergrund:
- Während einer Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung (EQ)
- Vor einer Ausbildung bei bereits abgeschlossenem Ausbildungsvertrag
- die eine förderfähige Ausbildung nach §57 I SGB III machen. Dazu zählen duale Ausbildungsberufe, Altenpfleger*in (betrieblich durchgeführte Ausbildung nach dem Altenpflegegesetzt (AltPflG)), Pflegefachfrau /-mann
Die Azubi-BSK richten sich prinzipiell an Azubis aller Ausbildungsgänge mit Sprachförderbedarf.
Gruppierung der Azubi-BSK Zur Steigerung der Passgenauigkeit und Homogenität hat das BAMF sie in die folgende vier Berufsbereiche gegliedert:
- Handwerk, Gewerbe und Technik
- Pflege
- Hotel- und Gaststättengewerbe
- Lager und Logistik
Wann?
- Ausbildungsvorbereitend als Blockunterricht vor Beginn der eigentlichen Ausbildung 100 – 150 UE
- Ausbildungsbegleitend: 1 Berufsschuljahr mit 100-150 UE zusätzlich zum Berufsschulunterricht Durch Reihung der Azubi BSK ist die Förderung über die gesamte Ausbildungsdauer möglich.
Der Azubi-BSK findet zusätzlich zum Berufsschulunterricht statt. Eine Freistellung durch den Betrieb ist wünschenswert.
Wo?
In Präsenz an verschiedenen Standorten im Kreis Groß-Gerau sowie in der Sonderstatusstadt Rüsselsheim zum Beispiel bei Sprachkursträgern, beim Arbeitgeber, in der Berufsschule und/oder im digitalen Format. Auch hybride Formen, die Präsenz- und Online-Unterricht kombinieren, sind möglich.
Wie?
Information
- Für den Azubi-BSK wird eine Teilnahmeberechtigung benötigt.
- Dafür stellen die Azubis einen Antrag beim BAMF. Die Träger können bei der Antragstellung unterstützen.
- Bei einer Genehmigung erhalten die Antragstellenden eine Teilnahmeberechtigung.
- Die Kursanmeldung erfolgt dann direkt bei den Kursträgern vor Ort.
Kontakt
AWO Perspektiven gGmbH, Bahnhofstraße 22, 1.OG u.3.OG sowie Bahnhofsplatz 1, Gebäude D1, 3. OG., 65428 Rüsselsheim, Tel.:06142-1624884, 06142-4091413 oder 06142-4074815, E-Mail: sprachkurse.ruesselsheim@awo-hs.org
Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152-1870400, E-Mail: sprachenzentrum@kvhsgg.de
Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142-832630
Weiterführende Links