Ehrenamts-Card

Die Ehrenamts-Card (E-Card) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives ehrenamtliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und seinen Kommunen in ganz Hessen Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen unterschiedlichster Art.

Durch die Vergabe der E-Card möchte auch der Kreis Groß-Gerau den vielen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und die Kraft sagen, mit der sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Art und Weise zur Verfügung stehen.

Die E-Card wird 4 x jährlich ausgegeben. Dies erfolgt jeweils zur Monatsmitte: Januar, April, Juli und Oktober.

Voraussetzungen für den Erhalt der E-Card

  • Mindestens 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche.
  • Das Engagement muss seit 3 Jahren oder seit Bestehen der Organisation geleistet worden sein. Tätigkeiten aus verschiedenen ehrenamtlich ausgeübten Ehrenämtern können addiert werden, um auf 3 Jahre zu kommen.
  • Der Wohnort des/der Antragssteller/in muss im Kreis Groß-Gerau liegen. Das ehrenamtliche Einsatzgebiet ist nicht das entscheidende Kriterium für eine Vergabe.
  • Für die ehrenamtliche Tätigkeit darf keine Aufwandsentschädigung geleistet werden, die über Erstattung von Auslagen hinausgeht.

Antragsverfahren

  • Antragsteller/in ist die/der jeweilige Ehrenamtliche selbst.
  • Die im Antragsformular gemachten Angaben müssen von dem Verein, dem Verband oder der Organisation durch eine autorisierte Person bestätigt werden. Antragsteller/in und autorisierte Person dürfen nicht identisch sein.
  • Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt beim Fachbereich Steuerung, Fachdienst Kultur, Sport und Ehrenamt, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau eingereicht werden.
  • Die Stadt Rüsselsheim gibt selbst E-Cards für ehrenamtliches Engagement im Gebiet der Stadt Rüsselsheim aus, Telefon: 06142 83-2795, E-Mail: ehrenamt@ruesselsheim.de. Weitere Infos sowie den Antrag erhalten Sie hier.

Gültigkeit

  • Die personenbezogene E-Card gilt in Verbindung mit dem Personalausweis ab dem Ausstellungsmonat für 3 Jahre.
  • Eine erneute Beantragung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.

Vergünstigungen

Die Vergünstigungen sind unter https://www.deinehrenamt.de/verguenstigungen aufgelistet.