Sie möchten eine Erlaubnis als Heilpraktiker*in?
Wer allgemeine Heilkunde, Heilkunde eingeschränkt auf den Bereich Psychotherapie, Heilkunde eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie oder Heilkunde eingeschränkt auf den Bereich der Logopädie ausüben möchte, ohne Arzt/Ärztin zu sein, benötigt hierfür eine Erlaubnis.
Folgende Grundvoraussetzungen müssen gegeben sein:
Das Mindestalter für die Antragstellung beträgt 25 Jahre.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag (Datenblatt) mit Angaben zur Person und Angaben zu dem Ort, an dem sie die Heilkunde ausüben möchten (Praxisadresse)
- Lebenslauf
- Beglaubigtes Schulabschlusszeugnis (mind. Hauptschule); ggf. eine beglaubigte Kopie der Übersetzung eines ausländischen Originalzeugnisses
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- Ärztliche Bescheinigung (auf Seite 2 des Datenblatts)
- Führungszeugnis für Behörden - § 30 Abs. 5 BZRG (bitte beim Meldeamt des Wohnortes beantragen)
- Meldebestätigung auf Seite 2 des Datenblatts
(bitte vom Meldeamt des Wohnortes bestätigen lassen)
Außerdem bei der Erlaubnis nur für den Bereich der Psychotherapie, der Erlaubnis nur für den Bereich der Physiotherapie oder der Erlaubnis nur für den Bereich der Logopädie:
- Schriftliche Erklärung, dass Sie sich ausschließlich im
Bereich der Psychotherapie/Physiotherapie/Logopädie heilkundig betätigen
werden - Beim Antrag ausschließlich im Bereich der Physiotherapie - Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Physiotherapeutin/Physiotherapeut"
- Unterlagen über Ihre bisherige Aus-, Fort- und Weiterbildung
Ebenfalls müssen Sie nachweisen (z. B. durch eine Kenntnisüberprüfung bei unserem Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz), dass Sie so viele Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeutet.
Zuständigkeit:
Für das von Ihnen angestrebte Antragsverfahren ist die Behörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt wird oder werden soll. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich somit nach Ihren Angaben zur Praxisadresse.
Befindet sich Ihr Wohnort außerhalb des Landkreises Groß-Gerau, ist es erforderlich, dass Sie die geplante zukünftige Tätigkeitsaufnahme in der von Ihnen angegebenen Stadt/Gemeinde nachweisen (z. B. durch Vorverträge zu Miet- oder Pachtverhältnissen, Praxisgemeinschaften usw.).
Kosten:
Die Überprüfung und die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde sind gebührenpflichtig.
Es gelten die Bestimmungen des Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) und der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HMSI).
- Heilpraktikererlaubnis: 250,00 €
Gebühren des Fachbereichs Gesundheit und Verbraucherschutz:
- für die mündliche Überprüfung: 164,00 €
- für die schriftliche Überprüfung: 240,00 €
- zusätzlich Auslagen für die/den Beisitzer/in
- im Bereich Psychotherapie: Für Prüfungen nach Aktenlage 80,00 bis 180,00 €
Die Rücknahme und Ablehnung eines Antrags ist ebenfalls gebührenpflichtig.
Fristen und Termine:
Die schriftlichen Überprüfungen werden in Hessen einheitlich durchgeführt und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober.
Bitte beachten Sie, dass wir ab Dezember 2023 ausschließlich Anmeldungen zur aktuell laufenden Prüfungsphase entgegennehmen.
Für die Antragstellung gelten im Kreis Groß-Gerau die folgenden Anmeldezeiträume:
Für die Überprüfung im Frühjahr ist der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen zwischen dem 01.12. des Vorjahres und 15.01. des laufenden Jahres zu stellen, für die Überprüfung im Herbst zwischen dem 01.07. und 15.08. des laufenden Jahres. Außerhalb der genannten Zeiträume eingehende Anträge werden mit einem entsprechenden Hinweis zurückgesandt.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte in den genannten Anmeldezeiträumen an heilpraktikerpruefung@kreisgg.de. Sollte ein Platz zur Verfügung stehen, erhalten Sie eine Bestätigung von uns über die wirksame Anmeldung. Die E-Mail-Adresse heilpraktikerpruefung@kreisgg.de gilt ausschließlich zur Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung, weitere Fragen werden hierrüber nicht bearbeitet und beantwortet. Diese richten Sie bitte wie gewohnt an gew@kreisgg.de.
Hinweise zur Infektionshygieneverordnung:
Die aktuelle Infektionshygieneverordnung gilt u. a. für Heilpraktiker*innen, die am Menschen invasive Tätigkeiten ausführen. Personen, deren Tätigkeit eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen (invasive Tätigkeit), sind verpflichtet, den Sachkundenachweis Hygiene 2 (40 Stunden Kurs) zu erbringen. Sollten die Inhalte dieses Kurses im Rahmen der Ausbildung vermittelt worden sein, genügt eine Bescheinigung der Schule über die Lehrinhalte zum Thema Hygiene, den zeitlichen Rahmen der Hygieneausbildung und die Anwesenheit in den entsprechenden Kurszeiten.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn Ortiz, Tel. 06152-989-690.
Kontakt
Sachgebietsleiterin
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.
Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.