Bei der Ausfuhr von Schusswaffen aus dem Bundesgebiet in ein Land der Europäischen Union benötigt die Person, die die Waffe erwerben möchte, eine vorherige Erlaubnis zum Erwerb dieser Schusswaffe und eine Erlaubnis zur Einfuhr der Waffe. Mit der Einfuhrerlaubnis beantragen Sie dann bei Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde die Erlaubnis zum Verbringen einer Schusswaffe aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in ein Land der EU.
Bitte beachten Sie dabei, dass die ausländische Einfuhrerlaubnis in deutscher Sprache abgefasst ist.
Für die Ausfuhr von Schusswaffen in ein Land außerhalb der EU (Drittstaat) ist eine Ausfuhrerlaubnis notwendig, die Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in 65760 Eschborn, Frankfurter Str. 29-35 beantragen können. Den hierzu notwendigen Antrag können Sie auch im Internet bearbeiten. Zunächst muss hier ein Passwort beantragt werden, danach kann der Antrag direkt am PC ausgefüllt und versandt werden. Alternativ können Sie diesen Antrag auch bei der Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstraße 89 in 64925 Darmstadt erhalten.
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Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.
Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden oder online über Startseite | waffe digital (hessen.de) gestellt werden.