Im Kreis Groß-Gerau befinden sich viele alte Industriestandorte durch deren Betrieb es zu Grundwasserschäden gekommen ist. Diese Schäden sind saniert worden oder sind noch in der Sanierung. In der Vergangenheit wurde die Bevölkerung über öffentliche Bekanntmachungen über die schädliche Grundwasserverunreinigung informiert. Da diese teilweise schon Jahrzehnte her sind, hat sich der Kreis Groß-Gerau in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt dazu entschieden in einem Pilotprojekt diese Informationen neu aufzuarbeiten und digital der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Bei einem gemeinsamen Bürger*Innendialog wurden am 25.10.2021 in der Stadthalle Groß-Gerau 8 von 22 Grundwasserverunreinigungen exemplarisch vorgestellt.
In folgenden Orten befinden sich diese Verunreinigungen:
- Biebesheim
- Bischofsheim
- Gernsheim
- Groß-Gerau
- Ginsheim-Gustavsburg
- Kelsterbach
- Nauheim
- Raunheim
- Rüsselsheim am Main
- Stockstadt
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Bis alle Grundwasserbelastungen veröffentlicht sind bitten wir Sie um Geduld. Bei konkreten Fragen können Sie gerne eine E-Mail mit Ihren Fragen schicken.
Stadt Groß-Gerau
Im Stadtgebiet Groß-Gerau befinden sich zwei Grundwasserverunreinigungen. Diese Schadensfahnen sind in der Karte gelb und braun eingefärbt. Weitere Untersuchungen durch die untere Wasserbehörde an privaten Gartenbrunnen aus den Jahren 2020 und 2021 haben ergeben, dass auch zwischen den beiden Fahnen erhöhte LHKW-Werte vorliegen. Die genaue Abgrenzung ist analytisch nicht nachgewiesen worden, von daher ist auch für Grundstücke in der unmittelbaren Nähe außerhalb des markierten Bereiches eine erhöhte Vorsicht in der Verwendung von Brunnenwasser geboten. Die Fragezeichen zeigen, dass es für diesen Bereich keine Datengrundlage gibt. Es wird empfohlen, auch außerhalb der LHKW-Fahne (schraffierter Bereich), Kontakt mit der unteren Wasserbehörde aufzunehmen und Untersuchungen des Grundwassers vor dessen Nutzung durchführen zu lassen.
Wichtig: Innerhalb des schraffierten Bereiches soll das Grundwasser nicht zu Trinkwasserzwecken genutzt werden. Auch soll das Grundwasser nicht zum Zwecke der Gartenbewässerung verwendet werden, wenn es sich hierbei um Pflanzen handelt, die der Nahrungsaufnahme dienen (Nutzpflanzen). Sträucher, Bäume, Rasenflächen, Rabatten etc. können dagegen bedenkenlos mit dem Grundwasser bewässert werden. Planschbecken für Kinder sollen mit dem Grundwasser ebenfalls nicht befüllt werden.
Das gesamte Stadtgebiet von Groß-Gerau ist an das Trinkwassernetz angeschlossen, daher kann das Trinkwasser bedenkenlos genutzt werden. Das Trinkwasser wird außerhalb von Groß-Gerau in einem Wasserschutzgebiet gewonnen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite des Wasserwerkes Gerauer-Land.
Hintergrund der Grundwasserverunreinigungen sind zwei Betriebe die in den 1960-1970er Jahren in Groß-Gerau existiert haben. Dabei handelt es sich um die Firma Fagro, einem metallverarbeitenden Betrieb, und einer nicht mehr existierenden Maschinenfabrik. Bei beiden Betrieben sind LHKW (leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) in das Grundwasser gelangt. LHKWs werden in der Metallindustrie, in chemischen Reinigungen und in der Textilverarbeitung als nicht brennbare Lösungsmittel für Reinigungs-, Entfettungs- und Extraktionsprozesse verwendet. Sie weisen eine hohe Mobilität auf und können aufgrund ihrer hohen Dichte bis auf den Grundwasserstauer absinken. Sie sind gesundheitsgefährdend und einige auch krebserregend und weisen ein großes umweltgefährdendes Potential auf.
Die Schadensfahne der Firma Fagro (gelb) wurde bis 2013 saniert. Im Zuge dessen wurde durch einen Bodenaushub auf dem ehemaligen Betriebsgelände auch die Quelle des Schadens beseitigt. Trotz der hydraulischen Sanierung, die 25 Jahre betrieben wurde, liegen die Werte noch über dem sogenannten Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS-Wert) von 20 µg/l für LHKW. Der Wert sagt aus, ab welcher Konzentration eine Gefährdung und ein Gesundheitsrisiko möglich sind. Der Grundwasserschaden der Maschinenbaufabrik (braun) konnte auf Grund eines Rechtstreites bisher noch nicht saniert werden. Im Jahr 2021 wurden weitere Untersuchungen - finanziert mit Landesmitteln – durchgeführt, deren Ergebnisse jetzt aktuell vorgelegt wurden. Da die weiteren Untersuchungsmaßnahmen dem Grundstückseigentümer (braune Fahne) nicht aufgegeben werden können, wurde die Maßnahme zwischenzeitlich dem Träger der Altlastensanierung, der HIM ASG zur Ausführung übertragen. Ziel ist es, mit der westlichen Eingrenzung der Schadstofffahne eine abschließende Gefährdungsabschätzung zu erstellen und die Frage zu beantworten, ob für das Grundwasser Sanierungsbedarf besteht.
Die Ergebnisse der Brunnenbeprobung sowie die oben abgebildete Gefährdungspotentialkarte hat die untere Wasserbehörde in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt bei einer Bürgerversammlung am 25.10.2021 vorgestellt.
Kelsterbach
Mönchhofgelände / Ticona
Die Erläuterung zu dieser Belastung befindet sich noch in Arbeit.