Antikorruption in der Kreisverwaltung Groß-Gerau
Korruption hat eine lange Geschichte, ist weltumspannend und kennt viele Gesichter. Grob vereinfacht handelt es sich um das Zusammenwirken von Tätern zum eigenen Vorteil. Schäden erleidet die betroffene Organisation (hier die Kreisverwaltung Groß-Gerau) und oft auch Unternehmen (z.B. Mitbieter bei Vergaben) sowie die Allgemeinheit aufgrund von Folgewirkungen. Zudem entstehen durch Vertrauensverluste und negative Vorbildwirkung immaterielle Schäden. Es liegt in der Natur der Sache, dass Korruption im Verborgenen stattfindet. Daher liegen keine konkreten Daten und Fakten für Fallzahlen, Schadenshöhen oder sonstige messbare Auswirkungen vor.
Korruption wirkungsvoll zu vermeiden, ist der Kreisverwaltung Groß-Gerau seit vielen Jahren ein Anliegen. Korruptionsprävention wendet sich an die gesamte Verwaltung und spricht sämtliche Mitarbeitende an. Alle Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung sind Amtsträger, an die erhöhte Anforderungen gestellt werden. Es sollte selbstverständlich sein, das individuelle Handeln an einer sachlichen Dienstausübung auszurichten und allen Anschein angreifbaren Verhaltens zu vermeiden. Das sog. „Antikorruptionsmodell Kreis Groß-Gerau“ bietet Orientierung und Information für Beschäftigte.
Führungskräfte sind darüber hinaus gefordert, sich umfassend und intensiv mit den Zielen der Korruptionsprävention vertraut zu machen und diese in ihrer nachgeordneten Organisation umzusetzen. Dies gilt in besonderem Maße bei Tätigkeiten mit erhöhter Korruptionsgefährdung.
Für die Kreisverwaltung Groß-Gerau hat der Landrat einen Antikorruptionsbeauftragten bestellt. Diese Funktion umfasst im Wesentlichen:
- Ansprechpartner für Beschäftigte, Führungskräfte und Dienststellenleitung sowie für Bürger*innen
- Aufklärung und Beratung von Beschäftigten, Führungskräften, Dienststellenleitung
- Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen
- Mitwirkung bei der Fortbildung
Der Antikorruptionsbeauftragte ist weisungsungebunden und unterliegt der Schweigepflicht. Disziplinarbefugnisse sind mit der Rolle nicht verbunden.
Beschäftigte können sich mit Anliegen aller Art persönlich, telefonisch oder per Mail an den Antikorruptionsbeauftragten wenden. Zu diesem Zweck ist eine eigene E-Mailadresse unter dem Namen antikorruption@kreisgg.de eingerichtet. Eine sensible Behandlung wird zugesichert.
Hinweisgeberschutz gem. EU-Richtlinie (Whistleblower)
Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen. Sofern Sie gegenüber unserer Behörde einen Verdachtsfall anonym und vertraulich melden möchten, können Sie dafür das folgende Formular nutzen.
Hintergrund zum Hinweisgeberschutzgesetz
Am 16.12.2019 trat die EU-Hinweisgeber-Richtlinie, auch Whistleblower-Richtlinie genannt, in Kraft und wird zum 01.07.2023 in nationales Recht umgesetzt.
Diese Richtlinie garantiert hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, die Gesetzes- oder Rechtsverstöße melden wollen, mehr Schutz. Jemand, der einen Missstand im Kreis Groß-Gerau aufdeckt, darf keine Benachteiligung fürchten oder gar um seinen Job oder seine Zukunft bangen müssen. Außerdem verpflichtet die Richtlinie öffentliche und private Organisationen dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Mit dem unten stehenden Formular wurde nun auch ein Meldeweg beim Kreis Groß-Gerau eingerichtet.
Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, nutzen Sie hierfür das unten stehende Formular oder schicken Sie einen Brief mit dem Hinweis "VERTRAULICH" an
VERTRAULICH
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Hinweisgebermeldung
Antikorruptionsbeauftragter Patrick Fiederer
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
In welchen Bereichen können Verstöße gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz gemeldet werden? (Art. 2 Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden)
- öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
- Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen;
- Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.
Wer darf einen Hinweis abgeben? (Art. 4 Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden)
Eine Meldung eines Hinweises können nur von bestimmten Personen abgegeben werden:
- Arbeitnehmer im Sinne von Artikel 45 Absatz 1 AEUV, einschließlich Beamte; Selbstständige
- Selbstständige im Sinne von Artikel 49 AEUV
- Anteilseigner und Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Unternehmens angehören, einschließlich der nicht geschäftsführenden Mitglieder, sowie Freiwillige und bezahlte oder unbezahlte Praktikanten;
- Personen, die unter der Aufsicht und Leitung von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten arbeiten.
Diese Richtlinie gilt auch für hinweisgebende Personen, die Informationen über Verstöße melden oder offenlegen, von denen sie im Rahmen eines inzwischen beendeten Arbeitsverhältnisses Kenntnis erlangt haben.

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Kreisverwaltung Groß-Gerau
Antikorruptionsbeauftragter
Patrick Fiederer
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
antikorruption@kreisgg.de