Inklusion

Inklusionsleitbild des Kreises Groß-Gerau

Der Kreis Groß-Gerau hat im Jahr 2011 die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Alle Akteure der Behindertenhilfe, der psychosozialen Versorgung und der Selbsthilfe haben ein gemeinsames Leitbild zum lokalen Inklusionsverständnis entwickelt. Ziel ist, eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe für alle Menschen im Gemeinwesen zu ermöglichen. Dazu müssen Praktiken und Strukturen auf ihre Zugänglichkeit und Teilhabemöglichkeit hin geprüft und die Angebote personenzentriert gestaltet werden.

Zur Begleitung und Beratung des Inklusionsprozesses wurde im September 2012 der Inklusionsbeirat gegründet. Im März 2013 stellte der Inklusionsbeirat das Leitbild und die Schwerpunkte des Inklusionsprozesses in der öffentlichen Veranstaltung "Auf dem Weg zur Inklusion" vor.

In der rechten Spalte kann das erarbeitete Leitbild, auch in Leichter Sprache, heruntergeladen werden.

Für den Inklusionsprozess des Kreises wurde die Umsetzung in drei Schwerpunkten vereinbart:

  • Gemeinsame Bildung und Betreuung von Anfang an - Bildungsteilhabe
  • Integrierte Ausbildung und Arbeit - Teilhabe am Arbeitsmarkt
  • Barrierefreies Gemeinwesen - Teilhabe in räumlicher und kommunikativer Hinsicht

Im Zeitraum von 2013 bis 2015 war der Kreis Groß-Gerau hessische Modellregion für Inklusion. Schwerpunkt war die Entwicklung nachhaltiger Strukturen zur Teilhabe an Ausbildung und Arbeit.

Flyer zur beruflichen Teilhabe finden Sie in der rechten Spalte zum Download.

Wenn Sie Information zum Bereich der Inklusion in der Schule suchen, geht es weiter auf den Seiten der Schulbegleitung.


Weiterführende Informationen

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Öffentlichkeitsarbeit