Sozialplanung
Sozialplanung ist eine vorrangig kommunale Aufgabe, deren Grundlage §1 des SGB I bildet. Demzufolge sollen diejenigen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung gestellt werden, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit erforderlich sind. Ihre Funktion besteht darin, die kommunale Sozialpolitik durch geeignete Maßnahmen zu konkretisieren und spezifische Bevölkerungsgruppen in Bedarfslagen zu unterstützen (Prof. Dr. Herbert Schubert/socialnet)
Das auf Partizipation beruhende Planungsverständnis des Kreises Groß-Gerau wurde 2002 gemeinsam mit der Liga und dem Kreisausschuss verabschiedet. Es definiert Sozialplanung als eine Daueraufgabe, die gemeinsam mit allen sozialpolitischen Akteuren wie den Wohlfahrtsverbänden, den Leistungserbringern, den Städten und Gemeinden und den Bürger*innen zu bewerten ist. Die Sozialplanung erfordert, dass Sozialverwaltung, Einrichtungen und Dienste, sich regelhaft überprüfen und einschätzen.
Sozialberichterstattung
Im Jahr 2006 erteilte der Kreistag den Auftrag mit dem Sozialdatenmonitor die fachbezogene Berichterstattung zu ergänzen und damit eine kontinuierliche, fachbereichsübergreifende Beobachtung der sozialen Lage im Kreis zu ermöglichen (Kreistagsbeschluss AE/XVI/008). Der Sozialdatenmonitor wird jährlich in den fachlichen und politischen Gremien vorgestellt. Seine Daten dienen als Grundlage für die Bewertung der Sozialstruktur, Prognosen, Beobachtungen und für die Antragstellung auf Drittmittel. Er wird kreisweit eingesetzt und verwendet.
Der Sozialdatenmonitor besteht aus vier Teilberichten:
(1) Bevölkerung
(2) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
(3) Sozial- und Transferleistungen
(4) Inanspruchnahme von Hilfsangeboten
Die zentralen Entwicklungen in den Themenblöcken werden einmal im Jahr in einem Regionalplenum vorgestellt. Dieses findet roulierend in den drei Regionen – Süd, Mitte, Nord – statt. Hieran nehmen, neben der Verwaltung, die Bürgermeister*innen sowie die Vertreter*innen der sozialen Dienste und des Jobcenters teil. Ziel ist es, durch die gemeinsame Reflexion der Daten, unter Einbezug der Praxiserfahrungen vor Ort, zu einer gemeinsamen, datenbasierten Einschätzung der sozialen Lage zu kommen. Als Ergebnis können Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.
Die Berichte des aktuellen Sozialdatenmonitors und die zugehörige Präsentation aus dem Regionalplenum steht Ihnen als PDF zum Download zur Verfügung. Die Veröffentlichungen der Vorjahre finden Sie unter der Rubrik Archiv.
Sozialdatenmonitor 2023
Stand: 19.12.2024
Kontakt
Fachdienstleitung
Sybille Bernard
06152 989-471
s.bernard@kreisgg.de
Sozialdatenmonitor
Iris Ullrich
06152 989-84278
i.ullrich@kreisgg.de