Weiterbildung

Beratungsstellen

Beratungsstelle Berufliche Weiterbildung (Verweis)

Siehe unter:

Berufliche Qualifizierung > Beratungsstellen > Beratungsstelle Berufliche Weiterbildung (BWB) 

Förderung

Bildungsgutscheine - Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Kurzinformation

  • Die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung können bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 81 SGB III von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Kommunalen Jobcenter übernommen werden. Zu diesem Zweck kann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden, der die Übernahme der Kosten zusichert.
  • Eventuell anfallende Fahr- und Kinderbetreuungskosten können ebenfalls erstattet werden.
  • Die Ausstellung eines Bildungsgutscheines setzt voraus, dass ein individuell notwendiger Weiterbildungsbedarf festgestellt  wird,  vor dem Beginn der Maßnahme eine Beratung stattgefunden hat und die Maßnahme und der Träger der Maßnahme entsprechend zertifiziert ist.

Links

Ein Bildungsgutschein kann von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Kommunalen Jobcenter ausgestellt werden. Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich an das Kommunale Jobcenter, alle sonstigen Personen an die Bundesagentur für Arbeit.

  • Bundesagentur für Arbeit, siehe (>)
  • Kommunales Jobcenter, siehe (>)

Bundesagentur für Arbeit – Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung

Zusätzliche Informationsmaterialien

Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit

ProAbschluss – Unternehmen unterstützen ihre Arbeitnehmern einen Berufsabschluss nachzuholen

Kurzinformation

  • Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in ihrem jetzigen Tätigkeitsfeld einen Berufsabschluss erwerben möchten
  • Jedem Landkreis ist ein Bildungscoach der IHK zugeordnet. Dieser berät und begleitete interessierte Unternehmen und Arbeitnehmer_innen
  • Die Förderung der Beschäftigten erfolgt durch einen sogenannten Qualifizierungsscheck, mit dem die Hälfte, maximal aber  4000 Euro, der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme übernommen werden.
  • Zugangsvoraussetzung: sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt; mind. 27 Jahre alt; kein beruflicher Abschluss oder Ausübung einer Tätigkeit für die kein beruflicher Abschluss vorliegt und ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt

Links

ProAbschluss

Bildungscoaches der IHK Darmstadt

Hessische Weiterbildungsdatenbank

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer_innen in Unternehmen
(WeGebAU)

Kurzinformation

  • Innerhalb dieses Programms können Kosten, die kleinen und mittlerne Unternehmen für die Weiterbildung  ihre Beschäftigen entstehen, ganz oder teilweise von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.
  • Das Programm umfasst 3 Fördermöglichkeiten (Säulen)
  • Säule 1: Qualifizierung von Beschäftigen in kleineren und mittleren Unternehmen
  • Säule 2: Abschlussbezogene Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter; richtet sich an Personen ohne Berufsabschluss. Ein Berufsabschluss kann so erworben werden.
  • Säule 3: Abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung; richtete sich wie Säule 2 an geringqualifizierte Arbeitnehmer_innen und Arbeitnehmer

Links

  • Kontakt: Bundesagentur für Arbeit, siehe (>)

Broschüre: Weiterbildung von Beschäftigten – Programm WeGebAU, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit, Förderung der Weiterbildung

Übersicht, Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Arbeitsförderung  für Asylsuchende und Geduldete, Hrsg.: IQ-Netzwerk Niedersachsen

Maßnahmen

First Step - Einstieg in die Pflegeberufe

Was?

  • Ziel des Projektes „First Step“ ist bereits länger in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchteten einen Weg in Beschäftigungsverhältnisse im Pflegebereich zu ebnen.

Dauer

  • rd. 7 Monate

Inhalt

  • Einstieg in eine Qualifizierungs- und Berufslaufbahn im Pflegebereich
  • Vermittlung der Qualifikation als „zusätzliche Betreuungskraft in stationären Pflegeeinrichtungen“ nach § 53 c SGB XI.
  • Vorbereitung sowohl auf Anschlussmaßnahmen (bspw. Ausbildung in der Kranken- bzw. Altenpflege) als auch auf Beschäftigungsverhältnisse in der Kranken- und Altenpflege

Wer?

  • Migrantinnen und Migranten

 Alter

  • keine Altersbegrenzung

Sprachkenntnisse

  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 des GER

Weiteres

  • Teilnehmende benötigen einen Bildungsgutschein.
    Siehe: Berufliche Qualifizierung > Weiterbildung > Bildungsgutscheine - Förderung der beruflichen Weiterbildung (>)

Wann?

  • Ein neuer Durchlauf des Projekts ist für den 01.11.2021 mit einer Laufzeit bis zum 16.05.2022 gelant.

Wo?

  • Wiesbaden

Wie?

  • Zugang über den Träger

Kontakt

  • Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V., Region Rhein-Main Standort Wiesbaden, Carl-Bosch-Straße 2 /Rheingaustraße 94, 65203 Wiesbaden
    Herr Baumgärtner, Tel.: 0611-7239768058, E-Mail: baumgaertner.alexander-clemens@bwhw.de

Weiterführende Links

First Step - Alten- und Krankenpflege, Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft

BWHW- Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft am Standort Wiesbaden

Verweis: Virtuelle Brückenmaßnahmen für eingewanderte Akademiker*innen

Siehe:

Berufliche Qualifizierung > Digitale Angebote