Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere Staaten der Europäischen Union Waffen und Munition mitnehmen wollen, z.B. bei Jagdreisen und zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser dient der Legitimation der Waffen innerhalb der EU.
Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann für alle Schusswaffen ausgestellt werden.
Es sind die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten.
Die Mitgliedsländer der Europäischen Union finden Sie unter https://europa.eu/european-union/about-eu/countries/member-countries_de
In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) des Staates, der bereist werden soll.
Benötigte Unterlagen:
- 2 Lichtbilder aus neuerer Zeit, in der Größe 45 x 35 Millimetern im Hochformat
- Das Gesicht muss auf den Bildern mit mindestens 20 Millimetern abgebildet sein
- Fügen Sie bitte eine Auflistung der Schusswaffen bei, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen
Kosten:
- Die Verwaltungsgebühr bei Ausstellung beträgt 58,00 EUR
- Die Verwaltungsgebühr bei Verlängerung beträgt 16,00 EUR
Bei Auslandsreisen wird teilweise für die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland eine zollrechtliche Bescheinigung (Auskunftsblatt Rückwarenregelung) benötigt.
Diese Bescheinigung erteilt das Hauptzollamt. Empfohlen wird, sich rechtzeitig um eine derartige Bescheinigung zu bemühen, da andernfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Waffe bei der Wiedereinreise in das Bundesgebiet unabhängig davon, wo sie erworben wurde, erneut zu verzollen ist.
Kontakt
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Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.
Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden oder online über Startseite | waffe digital (hessen.de) gestellt werden.