Zur Neuausstellung (Übertrag) Ihrer elektronischen Aufenthaltskarte aufgrund des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapiers schicken Sie uns bitte auf dem Postweg eine Kopie Ihres neuen Passes, sowie ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm, Kopfgröße 32 - 36 mm, frontal, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund).
Sie erhalten anschließend einen entsprechenden Terminvorschlag.
Für den Fall, dass Sie eine Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung in Anspruch nehmen möchten, fügen Sie bitte Ihren letzten SGB II oder SGB XII Bescheid in Kopie bei.
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt im Regelfall 67,00 €.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer beträgt 9 Wochen.