Ab sofort können Sie über Terminvergabe Kreis Groß-Gerau einen Termin vereinbaren, um Ihren unbefristeten Aufenthaltstitel (z. B. Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) aktualisieren zu lassen.
Wer kann einen Termin buchen?
✔ Personen mit einem neuen Reisepass, die ihren unbefristeten Aufenthaltstitel übertragen lassen möchten.
✔ Personen mit einer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis, die aufgrund eines neuen Reisepasses oder einer Namensänderung aktualisiert werden muss.
✔ Personen deren gültiger Aufenthaltstitel in Verlust geraten ist.
Wichtiger Hinweis:
❌ Dieser Service gilt nicht für:
- Personen mit einer abgelaufener Aufenthaltserlaubnis.
- Personen die sich im Asylverfahren befinden und eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung besitzen.
ℹ Bitte beachten Sie: Über die Plattform kann ausschließlich ein Termin vereinbart werden. Die Bearbeitung erfolgt nur persönlich vor Ort.
Sollten Sie Probleme bei der Terminbuchung haben oder nicht im Besitz eines Smartphones oder Computer sein, bitte ich um Übersendung per E-Mail oder auf dem Postweg von folgenden Dokumenten:
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses (gilt nicht für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge)
- Aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm, Kopfgröße 32 - 36 mm, frontal, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund).
- Bei Verlust des Aufenthaltstitel zusätzlich: schriftliche Darstellung der Verlustumstände (was wurden wann, wo und ggf. unter welchen Umständen verloren?)
- Im Falle einer erforderlichen Neuausstellung aufgrund einer Namensänderung: Nachweis der Namensänderung (z.B. Kopie der Heiratsurkunde oder einer öffentlich rechtlichen Namensänderung)
Sie erhalten anschließend einen entsprechenden Terminvorschlag.
Für den Fall, dass Sie eine Gebührenbefreiung oder Gebührenermäßigung in Anspruch nehmen möchten, fügen Sie bitte Ihren letzten SGB II oder SGB XII Bescheid in Kopie bei.
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt im Regelfall 67,00 €.
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 9 Wochen.