Für Menschen mit Behinderungen existiert im Kreis eine differenzierte Hilfs- und Unterstützungsstruktur. Diese wird vom Kreis Groß-Gerau als örtlicher Sozialhilfeträger in enger Kooperation mit den Partnern umgesetzt. Das sind der Landeswohlfahrtsverband (LWV) als überörtlicher Träger, die Leistungsanbieter sowie die Behinderten- und Interessenvertretungen.
Mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK-Inklusion) steht die Behindertenhilfe in Deutschland vor neuen Aufgaben. Bisher galten „Besonderung“ und „Separierung“. Zukünftig gilt „Inklusion“ in allen Lebensphasen.
Alle Regelangebote werden zukünftig daran gemessen werden, ob und in welcher Qualität sie die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ob sie inklusiv sind, das heißt, ob Menschen mit Behinderungen sie frei und uneingeschränkt nutzen und an ihnen teilhaben können oder ob sie exklusiv sind, das heißt ihr Zugang beschränkt und ausgrenzend ist.
Für diesen Prozess übernimmt der Kreis Groß-Gerau mit den Partnern die Verantwortung für die Koordination der Planungs- und Umsetzungsprozesse, damit Menschen mit Behinderungen aktiv teilhaben können und nicht mehr behindert werden.
Sozialplanung und Steuerung
Eingliederungshilfe, Beratung und persönliches Budget
Weiterführende Links
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
(z. B. Haftentlassene, Nichtsesshafte)
Kontakt
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Fachdienstleitung Sozialplanung
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Frau Roscher
Fachdienstleitung Eingliederungshilfe, Bedarfsermittlung und Sozialberatung, Pflegestützpunkt
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
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Fax: 06152 989-109