Im Kreis Groß-Gerau gibt es für Menschen mit Behinderungen ein vielfältiges Hilfs- und Unterstützungsangebot. Auf dieser Seite werden die wichtigsten Anlaufstellen zusammengetragen und auf die weiteren Angebote und Dienste im Kreis hingewiesen.
Um Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, kann Eingliederungshilfe beantragt werden.
Einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen, die nicht nur vorübergehend (länger als 6 Monate) geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Für die Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe sind der Kreis Groß-Gerau, die Stadt Rüsselsheim und der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen) zuständig.
Die geteilte Zuständigkeit richtet sich nach dem Lebensabschnittsmodell:
- Bis zum Ende der Schulausbildung:Kreis Groß-Gerau oder für Einwohner*innen aus Rüsselsheim die Stadt Rüsselsheim
- Nach der Schulausbildung: LWV Hessen (Telefonnummer: 06151 801 - 520)
- Erstmalig Beantragung von Eingliederungshilfe nach Eintritt in das Rentenalter:Kreis Groß-Gerau oder für Einwohner*innen aus Rüsselsheim die Stadt Rüsselsheim.
Ab dem 01.01.2024 wird der LWV Hessen für diesen Personenkreis die Zuständigkeit übernehmen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit sich von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) beraten zu lassen.
Bei allen genannten Stellen werden Menschen mit einer Behinderung bzw. deren Angehörige kostenlos informiert, beraten und weitervermittelt.
Eine Übersicht mit weiteren Adressen und Ansprechpersonen zu den im Kreis Groß-Gerau vorhandenen Diensten und Angeboten finden Sie in der Broschüre Netz der Sozialen Dienste und auf dieser Internetseite.
Weitere Informationen:
Kommunale Behindertenbeauftragte
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
(z. B. Haftentlassene, Nichtsesshafte)