Sprengstoffrecht

Sprengstofferwerb zum Laden von Munition, Böllerschießen oder Vorderladerschießen

Zur Herstellung von Patronenmunition wird Nitrocellulosepulver, zum Schießen mit Vorderladerwaffen und Böllerschießen wird Schwarzpulver benötigt.
Zum Erwerb der Treibladungspulver für den privaten Gebrauch ist ein Sprengstofferlaubnisschein notwendig.

Durch diese Erlaubnis wird der Erwerb, der Transport, die Lagerung und der Verbrauch, nicht aber die Herstellung von Treibladungspulver genehmigt.

Um die Erlaubnis zu erhalten, sind Kenntnisse im Umgang mit Treibladungspulver notwendig, die in Lehrgängen vermittelt werden, die mit der Fachkundeprüfung enden. Zur Teilnahme an einem Sprengstofflehrgang werden nur zuverlässige Personen zugelassen. Die von der Behörde erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt dies.

Nach bestandener Fachkundeprüfung kann der Sprengstofferlaubnisschein erteilt werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.

Sofern der Umgang mit Sprengstoffen gewerblich erfolgt oder mit diesem Handel betrieben wird ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Landgraf-Phillipps-Anlage 42, 64283 Darmstadt zuständig.

Kosten:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung 55,00 EUR
  • Überprüfung der Zuverlässigkeit 60,00 EUR
  • Erlaubnis zum Erwerb, Transport, Lagern und Vernichtung von
    Treibladungspulver 100,00 EUR
  • Verlängerung der o. a. Erlaubnis 60,00 EUR
  • wesentliche Änderung der o. a. Erlaubnis 60,00 EUR

Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung nach § 27 SprengG

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Zuverlässigkeit
  • Fachkunde
  • Bedürfnis und
  • geeignete Lagerstätte

Kontakt

Sachgebietsleiterin

Frau Scherer10589Raum: 145+49 6152 989 263

Sachbearbeiterin

Frau Wenner9456Raum: 146+49 6152 989 375

Sachbearbeiterin

Frau Reil9207Raum: 148+49 6152 989 345

Sachbearbeiterin

Frau Edler9833Raum: 148+49 6152 989 316

Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.

Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.

Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.