Sie möchten die Einbürgerung beantragen ?
Anträge auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit werden bei der Wohnsitzgemeinde gestellt. Für Biebesheim und Stockstadt a. Rh. sind die Anträge beim Landratsamt Groß-Gerau zu stellen.
Entscheidungsbehörde über die Einbürgerung ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Allgemeine Voraussetzungen:
- der/die EinbürgerungsbewerberIn soll sich zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
- ist der/die AntragstellerIn mit einem deutschen Ehegatten verheiratet, so wird in der Regel ein Inlandsaufenthalt von 5 Jahren oder ein dreijähriger Inlandsaufenthalt nach der Eheschließung als ausreichend angesehen.
Für Einbürgerungsbewerber aus dem deutschsprachigen Raum genügt ein Inlandsaufenthalt von 2 Jahren.
Die Ehe soll stets seit zwei Jahren bestehen.
Benötigte Unterlagen:
grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Pass oder andere Urkunden zum Ausweis der Person und der Staatsangehörigkeit
- Nachweis zum Personenstand, z.B.
Geburts- oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch - Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse, z.B. Zeugnis mit deutschem Schulabschluss, Studium an einer deutschsprachigen Hochschule, erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung, Zertifikat Deutsch als Fremdsprache (Niveau B1)
- Bescheinigung über bestandenen Einbürgerungstest (gilt nicht für Bewerber mit deutschem Schulabschluss)
- Nachweise über Einkommen, Vermögen und Alterssicherung, z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Lohnabrechung, Rentenbescheid
- zusätzlich für den deutschen Ehegatten: Meldebescheinigung, Kopie des Personalausweises oder Staatsangehörigkeitsausweises
Verfahren:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten, füllen Sie bitte zunächst das folgende Formular aus:
https://hessendante.hessen.de/forms/findform?shortname=Einbuergerung&formtecid=3&areashortname=RPDA
Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Vorgangsnummer, mit der Sie sich sodann bitte bei uns melden. Wir prüfen anschließend die Angaben auf Vollständigkeit und ob die Voraussetzungen erfüllt sein könnten.
Bitte beachten Sie:
Das Ausfüllen des Online-Formulars stellt noch keinen förmlichen Antrag auf Einbürgerung dar. Ein Antrag wird erst mit Ihrer persönlichen Unterschrift im Rahmen der noch zu vereinbarenden Vorsprache wirksam, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 255,00 Euro