Sie möchten die Einbürgerung beantragen ?
Anträge auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit werden bei der Wohnsitzgemeinde gestellt. Für Biebesheim und Stockstadt a. Rh. sind die Anträge beim Landratsamt Groß-Gerau zu stellen.
Entscheidungsbehörde über die Einbürgerung ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Allgemeine Voraussetzungen:
- der/die EinbürgerungsbewerberIn soll sich zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
- ist der/die AntragstellerIn mit einem deutschen Ehegatten verheiratet, so wird in der Regel ein Inlandsaufenthalt von 5 Jahren oder ein dreijähriger Inlandsaufenthalt nach der Eheschließung als ausreichend angesehen.
Für Einbürgerungsbewerber aus dem deutschsprachigen Raum genügt ein Inlandsaufenthalt von 2 Jahren.
Die Ehe soll stets seit zwei Jahren bestehen.
Benötigte Unterlagen:
grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Pass oder andere Urkunden zum Ausweis der Person und der Staatsangehörigkeit
- Nachweis zum Personenstand, z.B.
Geburts- oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch - Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse, z.B. Zeugnis mit deutschem Schulabschluss, Studium an einer deutschsprachigen Hochschule, erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung, Zertifikat Deutsch als Fremdsprache (Niveau B1)
- Bescheinigung über bestandenen Einbürgerungstest (gilt nicht für Bewerber mit deutschem Schulabschluss)
- Nachweise über Einkommen, Vermögen und Alterssicherung, z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Lohnabrechung, Rentenbescheid
- zusätzlich für den deutschen Ehegatten: Meldebescheinigung, Kopie des Personalausweises oder Staatsangehörigkeitsausweises
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 255,00 Euro