Einbürgerung

Sie möchten die Einbürgerung beantragen ?

Anträge
auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit werden bei der Wohnsitzgemeinde gestellt. Für Biebesheim und Stockstadt a. Rh. sind die Anträge beim Landratsamt Groß-Gerau zu stellen.

Entscheidungsbehörde über die Einbürgerung ist das Regierungspräsidium Darmstadt.


Allgemeine Voraussetzungen:

  • der/die EinbürgerungsbewerberIn soll sich zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
  • ist der/die AntragstellerIn mit einem deutschen Ehegatten verheiratet, so wird in der Regel ein Inlandsaufenthalt von 5 Jahren oder ein dreijähriger Inlandsaufenthalt nach der Eheschließung als ausreichend angesehen.
    Für Einbürgerungsbewerber aus dem deutschsprachigen Raum genügt ein Inlandsaufenthalt von 2 Jahren.
    Die Ehe soll stets seit zwei Jahren bestehen.

Benötigte Unterlagen:

grundsätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Pass oder andere Urkunden zum Ausweis der Person und der Staatsangehörigkeit
  • Nachweis zum Personenstand, z.B.
    Geburts- oder Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch
  • Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse, z.B. Zeugnis mit deutschem Schulabschluss, Studium an einer deutschsprachigen Hochschule, erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung, Zertifikat Deutsch als Fremdsprache (Niveau B1)
  • Bescheinigung über bestandenen Einbürgerungstest (gilt nicht für Bewerber mit deutschem Schulabschluss)
  • Nachweise über Einkommen, Vermögen und Alterssicherung, z.B. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers, Lohnabrechung, Rentenbescheid
  • zusätzlich für den deutschen Ehegatten: Meldebescheinigung, Kopie des Personalausweises oder Staatsangehörigkeitsausweises

Kosten:

Die Verwaltungsgebühr beträgt 255,00 Euro

Unterseiten Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen