Kostenrückerstattung

Für den Fall, dass Ihnen bereits Kosten entstanden sind, die Sie nun erstattet haben möchten, gehen Sie wie folgt vor:

Zuerst stellen Sie über unser Online Portal einen Grundantrag. Dieser muss nur einmalig gestellt werden. Dieser wird dann geprüft. Daraufhin erhalten Sie einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Im Falle eines Bewilligungsbescheides können Sie für jedes Halbjahr einen Erstattungsantrag stellen, um sich die entstandenen Kosten erstatten zu lassen.

Im Falle eines Ablehnungsbescheides können Sie binnen eines Monats dagegen Widerspruch einlegen.

Anspruchsvoraussetzungen: Wer bekommt die Kosten erstattet?

Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten für Schüler*innen aus Rüsselsheim am Main und Kelsterbach erfolgen, da beide Städte eigenständige Schulträger sind, durch die dortigen Stadtverwaltungen. Bitte beachten Sie, dass dort andere Antragsformulare gelten.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die für ein Schuljahr entstandenen Beförderungskosten werden den Eltern oder den Schüler*innen nur erstattet, wenn die Erstattung spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres beantragt wird, in dem das Schuljahr endet.

Beantragung:

Grundantrag

Erstattungsantrag

 

Betriebspraktikum:

Betriebspraktika gelten als regelmäßiger lehrplanmäßiger Unterricht im Sinne des §161 HSchG.

Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme von Kosten die für die Fahrt zum Betriebspraktikum entstanden sind:

Der Praktikumsbetrieb muss mehr als 3 Kilometer vom Wohnort der*des Schüler*in entfernt sein. Fallen Beförderungskosten für sehr weit entfernt liegende Praktikumsbetriebe an, so ist eine vorherige Abstimmung zwischen Schule und Schulträger erforderlich.

Für Praktika in der Gymnasialen Oberstufe werden keine Kosten übernommen. 

Es kann nur die günstigeste Fahrkartenkombination erstattet werden. Die sind in der Regel Tageskarten Kinder (6-14 J.) und Wochenkarten Azubi. Dauerkarten (Schülerticket oder Deutschlandticket) werden nur anteilig für die Praktikumszeit erstattet.

Erstattungsantrag Betriebspraktikum

Kontakt

Fachdienst Schulverwaltung
Schülerbeförderung


Postanschrift:
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

Besuchsanschrift:
Im Neugrund 16
64521 Groß-Gerau
+49 6152 989 99408
+49 6152 989 99512
+49 6152 989 99177

schuelerbefoerderung@kreisgg.de

Fachdienstleitung

Axel Lorenz9057Raum: N408+49 6152 989 177

Sachbearbeitung

Julia Giovanna Heinze8843Raum: N406+49 6152 989 408

Sachbearbeitung

Johanna Gössl
Raum: N406
+49 6152 989 512

Bei Fragen zu Ihrem Schülerticket Hessen, Verlust Ihrer Chipkarte etc.:

Lokale Nahverkehrsgesellschaft
Jahnstraße 1
64521 Groß-Gerau
+49 6152 84777
eticket@lnvg-gg.de