Für den Fall, dass Ihnen bereits Kosten entstanden sind, die Sie nun erstattet haben möchten, gehen Sie wie folgt vor:
Zuerst stellen Sie über unser Online Portal einen Grundantrag. Dieser muss nur einmalig gestellt werden. Dieser wird geprüft- daraufhin erhalten Sie einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid. Im Falle eines Bewilligungsbescheides können Sie für jedes Halbjahr einen Erstattungsantrag stellen, um sich die entstandenen Kosten erstatten zu lassen.
Im Falle eines Ablehnungsbescheides können Sie binnen eines Monats dagegen Widerspruch einlegen.
Anspruchsvoraussetzungen: Wer bekommt die Kosten erstattet?
Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten für Schüler*innen aus Rüsselsheim am Main und Kelsterbach erfolgt, da beide Städte eigenständige Schulträger sind, durch die dortigen Stadtverwaltungen. Bitte beachten Sie, dass dort andere Antragsformulare gelten.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die für ein Schuljahr entstandenen Beförderungskosten werden den Eltern oder den Schülerinnen und Schülern nur erstattet, wenn die Erstattung spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres beantragt wird, in dem das Schuljahr endet.
Beantragung:
Betriebspraktikum:
Betriebspraktika gelten als regelmäßiger lehrplanmäßiger Unterricht im Sinne des §161 HSchG. Fallen Beförderungskosten für entfernt liegende Praktikumsbetriebe an, so ist eine vorherige Abstimmung zwischen Schule und Schulträger erforderlich.
Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme von Kosten die für die Fahrt zum Betriebspraktikum entstanden sind:
Der Praktikumsbetrieb muss mehr als 3 Kilometer vom Wohnort der*des Schüler*in entfernt sein.
Für Praktika in der Gymnasialen Oberstufe werden keine Kosten übernommen.
Kontakt
Fachdienst Schulverwaltung
Schülerbeförderung
Postanschrift:
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Besuchsanschrift:
Im Neugrund 16
64521 Groß-Gerau
Fax 06152 989-99408, -99512, -99177
Fachdienstleitung
Sachbearbeitung
Bei Fragen zu Ihrem Schülerticket Hessen, Verlust Ihrer Chipkarte etc.:
Lokale Nahverkehrsgesellschaft
Jahnstraße 1
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 84777
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