Personenstandsurkunden und Bescheinigungen, die im Kreis Groß-Gerau ausgestellt wurden und bei einer ausländischen Behörde vorgelegt werden sollen, müssen beim Landratsamt vorbeglaubigt werden; diese ist gebührenfrei.
Die Urkunden / Bescheinigungen müssen anschließend beim Regierungspräsidium Darmstadt in Form einer Apostille überbeglaubigt werden.