Verkehrszeichen / Verkehrsregeln StVO

Sie benötigen eine Beschilderungs-Anordnung, eine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen der StVO oder eine Erlaubnis gem. StVO?

Informationen zur:

  • Beschilderung und Absicherung von Baustellen
  • Beschilderungen aus besonderem Anlass
  • Beschilderungen wegen Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
  • Erlaubnis und Durchführung von Veranstaltungen

erhalten sie auf Anfrage.
 

 

Der Kreis Groß-Gerau ist zuständige Straßenverkehrsbehörde für Bundesstraßen. Für straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte zunächst an das für Ihren Wohnsitz zuständige Ordnungsamt bzw. die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Kosten:

  • je nach Aufwand und Dauer 60,00 bis 480,00 Euro zuzüglich Kosten für notwendige Dienstfahrten

Besonderes:

Nach den einschlägigen Vorschriften zur Durchführung der StVO kann für eine bestimmte verkehrsbehördliche Anordnung auch eine andere Dienststelle zuständig sein.