Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Das Aufbauseminar ist in einer Fahrschule in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind.
In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen zur Vorlage der Teilnahmebescheinigung eine Frist gesetzt wurde, die unbedingt einzuhalten ist. Melden Sie sich deshalb umgehend bei einer Fahrschule mit Seminarerlaubnis an!
Ein Verzeichnis der Fahrschulen, die im Kreis Groß-Gerau Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) anbieten, finden Sie hier.
Sie möchten sich ganz allgemein über die Fahrerlaubnis auf Probe informieren oder haben Fragen bezüglich Aufbauseminaren oder der Verkehrspsychologischen Beratung?
Hier finden Sie die benötigten Informationen:
Allgemeine Informationen zum Proberecht
Fahranfänger erhalten die Fahrerlaubnis (außer in den Klassen AM, L und T) für zwei Jahre auf Probe. Mit dieser Bewährungszeit soll der aus Unerfahrenheit und hoher jugendtypischer Risikobereitschaft resultierenden Unfallgefährdung durch Fahranfänger entgegengewirkt werden.
Innerhalb der Probezeit begangene Verkehrszuwiderhandlungen werden in zwei Kategorien ("schwerwiegend" und "weniger schwerwiegend") eingeteilt. Die Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erfolgt nach Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Werden in der Probezeit Verkehrsverstöße begangen, so löst dies ggf. folgende verkehrsbehördliche Maßnahmen aus:
- Bei einem schwerwiegenden Verstoß oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen muss die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden (handelt es sich um ein Alkohol- oder Drogendelikt, so wird die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für alkohol- oder drogenauffällige Fahranfänger angeordnet). Mit der Anordnung verlängert sich die Probezeit um zwei auf vier Jahre.
- Wenn nach Teilnahme an dem Seminar ein weiterer schwerwiegender Verstoß oder zwei weitere weniger schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlungen begangen werden, wird eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen; gleichzeitig erfolgt die Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Sofern nach Ablauf der vorgenannten Zweimonatsfrist ein neuerlicher schwerwiegender Verstoß oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen werden, muss die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen werden; für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis gilt dann eine Sperre von drei Monaten, die mit Ablieferung des Führerscheins beginnt
Aufbauseminar für alkohol- oder drogenauffällige Fahranfänger
Das besondere Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens zwei und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit einem Vorgespräch und drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen.
In den Kursen sind die Ursachen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar geführt haben, zu diskutieren und Möglichkeiten für ihre Beseitigung zu erörtern. Wissenslücken der Kursteilnehmer über die Wirkung des Alkohols und anderer berauschender Mittel auf die Verkehrsteilnehmer sollen geschlossen und individuell angepasste Verhaltensweisen entwickelt und erprobt werden, um insbesondere Trinkgewohnheiten zu ändern sowie Trinken und Fahren künftig zuverlässig zu trennen. Durch die Entwicklung geeigneter Verhaltensmuster sollen die Kursteilnehmer in die Lage versetzt werden, einen Rückfall und weitere Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss anderer berauschender Mittel zu vermeiden. Zusätzlich ist auf die Problematik der wiederholten Verkehrszuwiderhandlungen einzugehen
Bitte beachten Sie, dass Ihnen zur Vorlage der Teilnahmebescheinigung eine Frist gesetzt wurde, die unbedingt einzuhalten ist. Melden Sie sich deshalb umgehend bei einem Kursanbieter an! Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihrer Anmeldung die behördliche Anordnung vorzulegen.
Links zu im näheren Umfeld des Kreises Groß-Gerau niedergelassenen Anbietern besonderer Aufbauseminare sind nachstehend aufgeführt:
(mit Standorten u. a. in Frankfurt a. M., Mainz und Mannheim)
(mit Standort u. a. in Frankfurt a. M.)
(mit Standort u. a. in Frankfurt a. M.)
(mit Standorten u. a. in Darmstadt, Frankfurt a. M., Mainz und Mannheim)
(mit Standorten u. a. in Darmstadt, Frankfurt a. M. und Wiesbaden)
(mit Standort u. a. in Mainz)
Verkehrspsychologische Beratung
Fahranfängern, die nach Absolvierung eines Aufbauseminars in der Probezeit erneut auffällig wurden und deshalb von der Fahrerlaubnisbehörde gebührenpflichtig verwarnt wurden, wird empfohlen, innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung der Verwarnung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen.
Die für die Anerkennung der Berater zuständige Sektion Verkehrspsychologie des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. hat auf ihrer Webseite ein Register aller amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater in Deutschland veröffentlicht.
Absolutes Alkoholverbot für junge Fahrerinnen und Fahrer
Der Bundestag hat zum 1. August 2007 ein absolutes Alkoholverbot für junge Fahrer beschlossen. Die Nullpromillegrenze gilt für Fahranfänger während der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren.
Bei Zuwiderhandlungen wird ein Bußgeld festgesetzt und das Punktekonto im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg mit einem Punkt belastet. Zudem ist bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, durch die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen; die Probezeit verlängert sich ggf. um zwei Jahre.
Fahrschulen mit Seminarerlaubnis ASF im Kreis Groß-Gerau
Ein Verzeichnis der Fahrschulen im Kreis Groß-Gerau. welche das Aufbauseminar ASF anbieten, finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass zur Vorlage der Teilnahmebescheinigung eine Frist gesetzt wird, die unbedingt einzuhalten ist. Melden Sie sich deshalb möglichst umgehend bei einer Fahrschule mit Seminarerlaubnis an. Dabei ist zwingend die behördliche Anordnung vorzulegen.
Kontakt
Telefon:
+49 6152 989 84300
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.
E-Mail:
feb@kreisgg.de
Fax:
+49 6152 989 117