Öffentliche Förderprogramme unterstützen etablierte Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und -gründer bei betrieblichen Investitionen und weiteren Vorhaben. Durch die Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes sowie des Landes Hessen besteht eine Vielzahl an Angeboten. Die Suche nach einem geeigneten Programm gestaltet sich vor diesem Hintergrund mitunter schwierig.
Die Wirtschaftsförderung des Kreises Groß-Gerau bietet allen Unternehmen und Existenzgründenden eine kostenfreie Fördermittelberatung an. Neben der Recherche nach passenden Förderprogrammen für Ihr Projekt, stellen wir auf Wunsch Kontakt zu den zuständigen Einrichtungen her.
Aktuelle Informationen zu Fördermittelprogrammen, Einreichfristen und geplanten Veranstaltungen finden Sie unter aktuelle Themen sowie in unserem Newsletter.
Eine erste Übersicht über Fördermittel der Europäischen Union, des Bundes und der Länder sind unter http://www.foerderdatenbank.de/ einzusehen.
Bei näheren Fragen kontaktieren Sie uns gerne!
Häufig gestellte Fragen zur Fördermittelberatung
Warum und wann ist eine fachkundige Fördermittelberatung essentiell?
Grundsätzlich können Sie jederzeit eine fachkundige Fördermittelberatung bei uns erhalten. Egal, ob Sie zukünftig ein Vorhaben planen oder sich bzgl. eines spezifischen Programms erkundigen möchten, steht Ihnen das Projektteam jederzeit zur Verfügung.
Eine vorherige Beratung und eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema Förderprogramme wird durch uns empfohlen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung und was ist dabei zu beachten?
- Jedes Förderprogramm beinhaltet unterschiedliche Antragsprozedere und -bedingungen, weshalb zu einem ersten Beratungsgespräch bei uns oder dem entsprechenden Projektträger geraten wird.
- Förderdarlehen werden über ihre Hausbank beantragt. Weitere Informationen können Sie daher bei Ihrem Finanzierungsberater erhalten.
- Zuschussprogramme werden bei der Bewilligungsbehörde oder dem beauftragten Projektträger beantragt.
- Unbedingt zu beachten ist, dass die Beantragung und Bewilligung des Förderprogramms vor Projektbeginn erfolgt. D.h. Kauf –und Lieferaufträge dürfen davor nicht verbindlich unterschrieben sein.
Kontakt
Fachbereich Regionalentwicklung, Wirtschaft und Umwelt Fachdienst Wirtschaftsförderung
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