Der Boden ist die Haut der Erde. Er erfüllt lebenswichtige Funktionen für die
Menschen und die Umwelt.
Ohne funktionsfähigen Boden gibt es keine Pflanzen, kein Schutz vor schädlichen Verunreinigungen, weniger CO2-Speicherung, weniger Wasserrückhalt, weniger Lebensraum.
Aufgrund der großen Bedeutung ist die Zuständigkeit für den Boden auf verschiedene Fachbehörden aufgeteilt.
Altlastenauskunft
Als Altlasten werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursache für die Altlast können die
unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der
unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.
Eine Auskunft über einen evtl. bekannten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie über eine evtl. bekannte Altlast auf einem Grundstück erteilt das Dezernat Bodenschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf diesen Seiten:
Aufbringung von Bodenmaterial
Ein Hauptziel des Bodenschutzes besteht darin, die Böden mit ihren natürlichen Standorteigenschaften zu erhalten und nicht zu gefährden.
Bodenauffüllungen, insbesondere im landwirtschaftlichen und erwerbsgärtnerischen Umfeld, sind deshalb nur dann zulässig, wenn sie eine Bodenverbesserung darstellen.
Zur Klärung der Zulässigkeit dementsprechender Auffüllungsmaßnahmen wird auf das Merkblatt unter Downloads verwiesen.