Aktuelles

Inklusion in Kindertageseinrichtungen

Für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf lässt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ein doppelter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ableiten. Demnach sind Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichtet, Kindern mit Behinderung einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen.
Auf dem Weg von der Integration zur Inklusion wird seit einigen Jahren das Budgetmodell erprobt, um Kindern mit Beeinträchtigungen den Zugang zu Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen im Kreis Groß-Gerau zu vereinfachen.

Im Budgetmodell verzichtet der Kreis Groß-Gerau auf Einzelanträge von Eltern und Einrichtungsträgern, in der Regel auch auf eine Vorstellung des Kindes im Kreisgesundheitsamt, sofern aussagekräftige fachärztliche Gutachten vorgelegt werden können.

Derzeit wird das Budgetmodell in den Kommunen Bischofsheim, Büttelborn, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf,  Nauheim, Riedstadt, Raunheim, Stockstadt und Trebur erprobt.


Familienzentren – Wir suchen starke Partner!

Sie möchten Familien im Kreis Groß-Gerau stärken? Dann melden Sie sich!

Der Kreis Groß-Gerau treibt den Aufbau von Familienzentren im Kreisgebiet aktiv voran. Hierfür suchen wir starke Kooperationspartner. Wenn Ihre Organisation, als Träger einer Kindertageseinrichtung, Interesse an einer Entwicklung zum Familienzentrum hat:

Laden Sie das Rahmenkonzept zu Familienzentren im Kreis Groß-Gerau herunter und/oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin! Informationen über unser Beratungsangebot finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Sie!