Die relevanten rechtlichen Grundlagen für die Situation rund um das Pflegekind sind im SGB VIII und im BGB festgeschrieben.
Eltern haben ein Recht auf Hilfen zur Erziehung, wenn sie die Erziehung ihres Kindes nicht oder nicht in ausreichendem Maß aus eigenen Mitteln und Möglichkeiten gewährleisten können (§§27 ff. SGB VIII).
§33 SGB VIII Vollzeitpflege besagt, dass diese Form der Erziehungshilfe entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Pflegekindern in einer anderen Familie zeitlich befristet oder auf Dauer eine Lebensform bieten kann.
Das Jugendamt hat die Eltern und das Kind bei der Auswahl der Pflegestelle zu beteiligen (§36 Abs. 1 SGB VIII).
Die elterliche Sorge liegt auch bei Pflegekindern häufig bei den leiblichen Eltern. Sie umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge (§1626 BGB).
Das Jugendamt beantragt beim Familiengericht in Fällen von Kindeswohlgefährdung, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen (§1666 BGB). Dann wird durch Gerichtsbeschluss ein Vormund oder Pfleger eingesetzt, der das Pflegekind rechtlich vertritt und der seinerseits der Aufsicht des Familiengerichts untersteht.
Eltern haben ein Recht auf Besuche und Umgang mit ihrem Kind (§1684 BGB). Dieses Recht erstreckt sich auch auf Personen, die ebenfalls Bindungen zu dem Kind haben wie Grosseltern oder Geschwister, sofern dies dem Wohl des Kindes dient.
Besuchs- und Umgangsrechte können nur bei schwerwiegender Kindeswohlgefährdung zeitweise eingeschränkt werden.
Es ist Aufgabe der Pflegeeltern Kontakte zu ermöglichen und die Beziehung des Pflegekindes zu den Herkunftseltern zu erhalten.
Pflegeeltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung sowohl vor der Aufnahme eines Kindes als auch während der Dauer des Pflegeverhältnisses (§37 Abs. 2 SGB VIII). Sie sind verpflichtet wichtige Informationen, die auch das Pflegeverhältnis betreffen, dem Jugendamt mitzuteilen (Trennungen, Ehescheidungen, Erkrankungen, geplante Wohnungswechsel etc.)