Gesundheitsschutz

Die Aufgabe des Fachdienstes Gesundheitsschutz ist es, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Unser Hauptaugenmerk gilt der Vermeidung bzw. Minderung von Infektionsgefahren bei übertragbaren Erkrankungen gemäß Infektionsschutzgesetz.

Zu unserem Ärzt*innen-Team gehören:

Grazina Giarmana (Fachdienstleitung)

Özlem Bayin-Arslan
Marion Jung-Boßong
Dr. Oliver-Hans Zöller-Beaumont
Dr. Mario Alexander Scholl
Dr. Ann-Katrin Strauß

Unsere Leistungen sind:

Ausstellung von Bescheinigungen durch Belehrung (Gesundheitszeugnis) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich und Gemeinschaftseinrichtungen. 

Ermittlungen, Überwachungen und Beratungen bei meldepflichtigen Erkrankungen.

Informationsblätter und Empfehlungen für die Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas, Kindertagespflege).

Beratung und Überwachung (in Bezug auf hygienische Fragen) von

  • Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken, Laboren, Alten- und Pflegeheimen
  • Kindergärten, Schulen und sonst. Gemeinschaftseinrichtungen
  • Tätowierungs- und Piercingstudios etc. 

Trinkwasser-, Badewasser- und Badeseenüberwachung

Tuberkulosefürsorge

Weitere Themen:

Coronavirus

Corona-Schutzimpfung im Kreis Groß-Gerau:

Das Gesundheitsamt des Kreises Groß-Gerau bietet derzeit keine COVID-19-Schutzimpfungen an. Hintergrund ist, dass die COVID-19-Schutzimpfungen zum 01.01.2023 in die medizinische Regelversorgung überführt wurden. Wenn Sie Interesse an einer COVID-19-Schutzimpfung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.


Corona-Tests im Kreis Groß-Gerau:

Das Gesundheitsamt des Kreises Groß-Gerau bietet derzeit keine COVID-19-Tests an. Hintergrund ist, dass zum 01.03.2023 alle Möglichkeiten zur kostenfreien Bürgertestung ersatzlos eingestellt wurden. Dementsprechend gibt es keine Teststellen im Kreis Groß-Gerau. 


Pressemitteilungen des Kreises Groß-Gerau zum Thema Corona:

Ein Archiv der Pressemitteilungen des Kreises Groß-Gerau zum Thema Corona finden Sie auf folgender Seite:  
Pressemitteilungen zur Corona-Pandemie


Verdienstausfallentschädigungen nach den Paragraphen 56 ff. Infekionsschutzgesetz (IfSG):

Das Gesundheitsamt des Kreises Groß-Gerau kümmert sich seit dem 01.01.2023 um die Abwicklung von Verdienstausfallansprüchen nach den Paragraphen 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für den Zuständigkeitsbereich des Kreises Groß-Gerau, soweit diese Ansprüche aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entstehen.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf folgender Seite:
Verdienstausfallentschädigungen nach den Paragraphen 56 ff. Infekionsschutzgesetz (IfSG)


Veröffentlichung des Gesundheitsamtes Groß-Gerau:

Gesundheitsbericht 2023: Die COVID-19-Pandemie im Kreis Groß-Gerau



Weiterführende Informationen zu Corona: 

Corona in Hessen

Corona-Impfcheck der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

Informationsseite des Robert Koch-Instituts (RKI) zu den COVID-19-Impfungen

Long Covid Plattform

 

Asiatische Tigermücke

Informationen zur asiatischen Tigermücke
(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege)

Hygiene in Arztpraxen

Affenpocken - Verdachtsabklärung und Maßnahmen, Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte

Checkliste zur Eigenkontrolle der Arztpraxen

Desinfektionsmittel des VAH

Meldeformular für Ärzte

Musterhygieneplan

Gemäß § 5 Abs. 1 HHygVO (Hess Hygieneverordnung) i. V. m. § 23 Abs. 5 Satz 2 IfSG müssen Hygienepläne differenziert beschriebene, auf die jeweilige Einrichtung und ihre Funktionsbereiche abgestimmte und verbindliche Vorgaben mit konkreten Handlungsanweisungen für alle hygienerelevanten Funktionsabläufe beinhalten. Hygienepläne sind mindestens jährlich, darüber hinaus bei Veröffentlichung neuer Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention sowie der Kommission für Antiinfektiva, Resistenz und Therapie oder anlassbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Bei der Erstellung des erforderlichen Hygieneplans kann eine Mustervorlage sehr hilfreich und zeitsparend sein. Wir verweisen hier auf den Musterhygieneplan des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Nutzung der Mustervorlage ist selbstverständlich nicht obligat. Die Mustervorlage muss auf die individuellen Gegebenheiten jeder Praxis angepasst werden, Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Sinne vorzunehmen. Tätigkeiten, die in Ihrer Praxis nicht durchgeführt werden, sollten im Hygieneplan auch nicht beschrieben werden.

Mustervorlage Hygieneplan für die Arztpraxis | Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte (hygiene-medizinprodukte.de)

Multiresistente Erreger (MRGN/MRSA/VRE)

Informationen über zu treffende Maßnahmen bei Besiedelung oder Infektion mit antibiotikaresistenten Krankheitserregern finden Sie auf den folgenden Informationsblättern:

Informationsblatt zum Umgang mit MRGN im häuslichen Bereich

Informationsblatt zum Umgang mit MRGN im Alten- und Plegeheim und in betreuten Wohngemeinschaften

Informationsblatt Hygienemaßnahmen bei MRE in Arztpraxen

Informationsblatt Hygienemaßnahmen bei MRE in Rehabilitationskliniken
 

MRE-Netzwerk Südhessen:

Um die Ausbreitung multiresistenter Erreger zu verhindern und die Behandlung betroffener Patienten zu verbessern haben sich die Institutionen der gesundheitlichen Versorgung der Landkreise Bergstraße und Darmstadt-Dieburg, des Odenwaldkreises und des Kreises Groß-Gerau sowie der Stadt Darmstadt zu einer Arbeitsgemeinschaft - dem MRE-Netzwerk Südhessen - zusammengeschlossen. 

Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung in Südhessen können kostenlos Mitglied im MRE-Netzwerk Südhessen werden. Wenn Sie Mitglied im MRE-Netzwerk Südhessen werden möchten, können Sie sich hier die Teilnahmeerklärungen (Selbstverpflichtungen) für Krankenhäuser, Rettungsdienste, Krankentransporte, Arztpraxen u.a. herunterladen.

Organspende (Organspende-Register)

Organ- und Gewebespenderegister startet schrittweise
(Bundesministerium für Gesundheit)

Organspende-Register
(Bundesinstitut für Arzeimittel und Medizinprodukte)

Reisemedizinische Impfberatung

Terminvereinbarung zur Beratung unter folgedender E-Mail und Telefonnummer:

infektionsschutz@kreisgg.de

+49 6152 989 84156 

 

Geldbfieberimpfungen dürfen nur durch zugelassene Gelbfieberimpfstellen verabreicht werden. Unter dem folgenden Link finden Sie eine Liste mit Impfstellen in Hessen:

Liste mit Impfstellen in Hessen 

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG) zu Reiseimpfungen

Informationsvideo zur Chikungunya-Impfung

Kontakt Fachdienst


Kontakt Fachdienstleitung

Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen


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Fachbereich Gesundheit
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