Als Ausnahme zur allgemeinen Gewerbefreiheit unterliegt der Handel mit Waffen strengen gesetzlichen Regelungen. Das Antragsverfahren zur Erteilung einer Waffenhandelslizenz ist sehr komplex. Sollten Sie vorhaben einen Waffenhandel zu eröffnen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Waffenbehörde.
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Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.
Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden oder online über Startseite | waffe digital (hessen.de) gestellt werden.