Als Ausnahme zur allgemeinen Gewerbefreiheit unterliegt der Handel mit Waffen strengen gesetzlichen Regelungen. Das Antragsverfahren zur Erteilung einer Waffenhandelslizenz ist sehr komplex. Sollten Sie vorhaben einen Waffenhandel zu eröffnen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Waffenbehörde.
Kontakt
Sachgebietsleiterin
Frau
Scherer10589Raum: 145+49 6152 989 263
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.