Personen, die Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Prüfzeichen PTB-im-Kreis außerhalb ihrer Wohnung und ihres befriedeten Besitztums führen wollen, benötigen eine behördliche Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird durch den Kleinen Waffenschein erteilt. Ein Infoblatt und das Antragsformular sind im Downloadbereich verfügbar.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung eines "Kleinen Waffenscheins"
Den Antrag bitte in den Briefkasten am Landratsamt einwerfen oder per Post oder Email an die Waffenbehörde senden.
Kosten:
Für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins wird im Regelfall eine Gebühr in Höhe von derzeit 97,00 EUR erhoben. Im Einzelfall kann diese Gebühr höher sein. Nach Ablauf von drei Jahren wird Ihre Zuverlässigkeit erneut gebührenpflichtig überprüft. Die Gebühr für die Überprüfung der Zuverlässigkeit beträgt zurzeit 60,00 EUR.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten!
Sie benötigen kein Führungszeugnis oder andere Unterlagen, da die Behörde die Zuverlässigkeit prüft und die notwendigen Unterlagen anfordert. Die Prüfung der Zuverlässigkeit dauert ca. 4 Wochen.
Kontakt
Sachgebietsleiterin
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Außendienstmitarbeiterin/ Sachbearbeiterin
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.
Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden oder online über Startseite | waffe digital (hessen.de) gestellt werden.