Personen, die Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Prüfzeichen PTB-im-Kreis außerhalb ihrer Wohnung und ihres befriedeten Besitztums führen wollen, benötigen eine behördliche Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird durch den Kleinen Waffenschein erteilt. Ein Infoblatt und das Antragsformular sind im Downloadbereich verfügbar.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung eines "Kleinen Waffenscheins"
Den Antrag bitte in den Briefkasten am Landratsamt einwerfen oder per Post oder Email an die Waffenbehörde senden.
Kosten:
Für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins wird im Regelfall eine Gebühr in Höhe von derzeit 75,00 EUR erhoben. Im Einzelfall kann diese Gebühr höher sein. Nach Ablauf von drei Jahren wird Ihre Zuverlässigkeit erneut gebührenpflichtig überprüft. Die Gebühr für die Überprüfung der Zuverlässigkeit beträgt zurzeit 60,00 EUR.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten!
Sie benötigen kein Führungszeugnis oder andere Unterlagen, da die Behörde die Zuverlässigkeit prüft und die notwendigen Unterlagen anfordert. Die Prüfung der Zuverlässigkeit dauert ca. 4 Wochen.
Kontakt
Frau Scherer
Sachgebietsleiterin
Zimmer 145
06152 989-263
Frau Wenner
Sachbearbeiterin
Zimmer 146
06152 989-375
Frau Reil
Sachbearbeiterin
Zimmer 148
06152 989-345
Frau Edler
Sachbearbeiterin
Zimmer 148
06152 989-316
Herr Stange
Sachbearbeiter
Zimmer 147
06152 989-314
Frau Graf
Außendienstmitarbeiterin/
Sachbearbeiterin
Zimmer 147
06152 989-605
Fax 06152 989-697
eMail: jagdwaffen@kreisgg.de
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.