Istanbul Konvention

Was ist die Istanbul-Konvention?

Die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wurde 2017 von Deutschland ratifiziert und trat Anfang 2018 in Kraft. Mit der "Istanbul-Konvention" gibt es erstmals einen umfangreichen Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt.
Die Umsetzung erfordert zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention, Schutz und Sanktion. So umfassen die Verpflichtungen 81 Artikel, die zum großen Teil den Bund zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Gesetzgebung in die Pflicht nimmt. Die Kommunen und Länder benötigen zur Ausgestaltung der Struktur vor allem finanzielle Mittel, Netzwerke und Kooperationen.
Einige der Verpflichtungen der Konvention wurden in Deutschland bereits vor Inkrafttreten umgesetzt.
Zum Beispiel war die Istanbul-Konvention auch für die Reform des Sexualstrafrechts ("Nein heißt Nein") impulsgebend. Mit der Reform des §177 StGB wurde eine konventionskonforme Gesetzeslage im Bereich des Sexualstrafrechts geschaffen.

Die Istanbul-Konvention im Kreis Groß-Gerau

Das Netzwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum im Kreis Groß-Gerau hat bereits 2018 beschlossen sich der Konvention anzunehmen und das Büro für Frauen und Chancengleichheit begann mit der Organisation eines Workshops zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kreis Groß-Gerau.
Im Januar 2019 fand der erste Workshop im Landratsamt statt. Geladene Referent*innen waren Roland Hertel, Vorsitzender der BAG Täterarbeit und Cornelia Schonhart, Leiterin der Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt in Hessen, die einen Überblick über die Istanbul Konvention allgemein und dazu gaben, welche Entwicklungen speziell in Hessen zu beachten sind. Im Anschluss verabredete das Netzwerk das weitere Vorgehen und bildete drei Arbeitsgruppen, die zu den Themen Bedarfsanalyse, Prävention und Kooperation bis zum zweiten Workshop Ergebnisse erarbeiten sollten.
Am 22.10.2019 wurden im zweiten Workshop die Ergebnisse der Unterarbeitsgruppen präsentiert.

Im Nachgang zum zweiten Workshop wurde die Bedarfsanalyse in der Frauenkommission vorgestellt und an den Kreisausschuss, den Sozialausschuss und den Kreistag weitergeleitet. In seiner Sitzung vom 02.12.2019 beschloss der Kreistag für den Haushalt 2020 die Bereitstellung von zwei Millionen Euro für die Errichtung eines neuen zusätzlichen Frauenhauses im Kreisgebiet.

Ergebnisse der Unterarbeitsgruppen

Die UAG Bedarfsanalyse (Frauen helfen Frauen e.V. & Büro für Frauen und Chancengleichheit) hatte eine mehrseitige Bedarfsanalyse erstellt, in welcher eine starke Unterversorgung an Frauenhausplätzen in Kreis Groß-Gerau festgestellt wurde. Zur langfristigen Erweiterung des Platzangebots wurden mehrere Vorschläge erarbeitet.

Die UAG Prävention (Kinderschutzbund, Wildwasser, Evangelische Kirche, Erziehungsberatungsstelle Groß-Gerau, Erziehungsberatungsstelle Caritas, Kreisjugendförderung, Regionalstelle Netzwerk gegen Gewalt) war damit beauftragt einen Überblick zu erarbeiten, welche Präventionsarbeit derzeit geleistet wird, welche Anfragen aus Kapazitätsproblemen abgelehnt werden mussten und welche Präventionsarbeit noch benötigt wird. Die Gruppe stellte fest, dass es im Hinblick auf Prävention eher einen reaktiven Ansatz gibt, der dadurch deutlich wird, dass Anfragen hauptsächlich nach Vorfällen gestellt werden. Es wurde auf fehlende Ressourcen und fehlende Angebote hingewiesen, die einen Stellenausbau in der Beratung, einen Ausbau der vorhandenen Angebote und einen Ausbau der Prävention auf struktureller Ebene (Kita, Schulen, Einrichtungen, etc.) notwendig machen. Es wurden verschiedene Ausbaumöglichkeiten vorgeschlagen aber auch festgehalten, dass zahlreiche Angebote aufgrund fehlender Kapazitäten nicht umgesetzt bzw. abgelehnt werden mussten.

Die UAG Kooperation (Opferschutz/Polizei, Erziehungsberatungsstelle Groß-Gerau, Männerberatung Diakonie, Kinderschutzbund, Frauen helfen Frauen e.V., FB Jugend und Familie ASD) glich das Gesamtkonzept des Netzwerks gegen Gewalt im Hinblick auf das Thema Kooperation mit der Istanbul Konvention ab. Positiv hervorgehoben wurden die bereits bestehenden hohen Handlungsstandards (Pro-Aktiv, Ablaufschemata Erwachsene/Kinder) sowie die inhaltliche Übereinstimmung der Zielsetzung des Gesamtkonzeptes mit der Istanbul Konvention. Darüber hinaus wurden Abstimmungsbedarfe zwischen einzelnen Akteur*innen identifiziert, die in naher Zukunft konkretisiert werden sollen.

GREVIO-Bericht: Deutschland wertet Umsetzung der Istanbul-Konvention aus

Erstmals seit Inkrafttreten des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt”, kurz: Istanbul-Konvention, hat Deutschland am 01. September 2020 einen Staatenbericht zum Umsetzungsstand des Gewaltschutz-Abkommens eingereicht. Gegenstand sind Maßnahmen und Gesetzgebung zum Schutz von Frauen vor Gewalt, die auf Bundes- und Landesebene zur Umsetzung der Konvention ergriffen wurden. Federführend bei der Erstellung des Berichts war das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Bundes- und Landesressorts.

Ob Deutschland und andere Staaten die Verpflichtungen des Abkommens eingehalten haben, überprüft im Anschluss die GREVIO-Kommission (GREVIO = Group of Experts on action against VIOlence against women and domestic violence), ein unabhängiges Expert_innengremium des Europarates.

 Hier kann der Bericht heruntergeladen werden.

 

Quelle: Frauenhauskoordinierung e.V.

Präventionsbeauftragte im Sinne der Istanbul Konvention

Der Kreistag hat in seinem Beschluss vom 19.02.2021 eine Stelle genehmigt, „die entsprechend der Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Maßnahmen zur Gewaltprävention durch Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit plant und durchführt. Diese Stelle dient der Information der Öffentlichkeit und der Vernetzung von Fachkräften und Organisationen. Die konkreten Arbeitsschwerpunkte und -angebote werden in Kooperation mit der „AG Gewalt“ (gegen häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt in der Familie und im sozialen Nahraum im Kreis Groß-Gerau) entwickelt und weiterhin begleitet.

Die 2022 erstellte Analyse zur Angebotslandschaft zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt für den Landkreis Groß-Gerau kann untenstehend gelesen und heruntergeladen werden. Printversionen sind bestellbar unter bfc@kreisgg.de

Kontakt

Büro für Frauen und Chancengleichheit

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Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

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Alina Bonsen9517+49 6152 989 774
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