Pflegebedürftige Menschen (Pflegegrad 1 bis 5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Dieser beträgt seit dem 01.01.2025 monatlich 131 Euro. Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Begleitung zu Behörden oder Ärzten, Hilfe beim Einkaufen oder im Haushalt sowie Betreuung oder die Unterstützung von Pflegenden durch Beratung. Zudem können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bis zu 40% des ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs zur Finanzierung von anerkannten Unterstützungsangeboten aufwenden. Je nach Angebot können Aufgaben in den Bereichen Freizeitgestaltung, der Haushaltsführung und Hauswirtschaft übernommen werden. Wichtig ist, dass die Pflegekassen nur die Kosten für anerkannte Angebote erstatten können. In Hessen regelt die Pflegeunterstützungsverordnung die Anerkennung solcher Angebote.
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Weiterführende Informationen finden Sie hier: Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige | Pflege in Hessen