Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen möglichst lange, in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben.
Pflegebedürftige Menschen (Pflegegrad 1 bis 5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung. Der Betrag von bis zu 125 Euro monatlich kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. In Hessen regelt die Pflegeunterstützungsverordnung die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Weiterführende Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:

In den Anbieterformen I bis III ist jeweils bis zum 30. April ein Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr vorzulegen: