Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, benötigt seit dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis nach § 12 ProstSchG. Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, in dem er

• eine Prostitutionsstätte betreibt,

• ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,

• eine Prostitutionsveranstaltung organisiert und/oder durchführt oder

• eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Für jedes einzelne Prostitutionsgewerbe ist ein eigenständiger Antrag zu stellen.

Sofern sich der Betriebssitz in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde – mit Ausnahme der Stadt Mörfelden-Walldorf und der Gemeinde Bischofsheim – befindet, ist der Antrag an den Fachbereich Kommunal- und Bürgerdienste des Landkreises Groß-Gerau zu richten.

Für die Stadt Mörfelden-Walldorf und die Gemeinde Bischofsheim ist das jeweilige Ordnungsamt zuständig.

Anträge, Formulare, Hinweise und Rechtsgrundlagen finden Sie im Bereich Downloads.

Kontakt

Frau Groos11193Raum: 139+49 6152 989 84263
Frau Sato10588Raum: 139+49 6152 989 84260

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - Termine können online oder telefonisch vereinbart werden.

Termine für Montage oder Termine für Werktage im unmittelbaren Anschluss an Feiertage, bitte wir aus systemtechnischen Gründen mindestens drei Tage im Voraus zu vereinbaren.

Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.