Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, benötigt seit dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis nach § 12 ProstSchG. Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, in dem er
• eine Prostitutionsstätte betreibt,
• ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
• eine Prostitutionsveranstaltung organisiert und/oder durchführt oder
• eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
Für jedes einzelne Prostitutionsgewerbe ist ein eigenständiger Antrag zu stellen.
Sofern sich der Betriebssitz in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde – mit Ausnahme der Stadt Mörfelden-Walldorf und der Gemeinde Bischofsheim – befindet, ist der Antrag an den Fachbereich Kommunal- und Bürgerdienste des Landkreises Groß-Gerau zu richten.
Für die Stadt Mörfelden-Walldorf und die Gemeinde Bischofsheim ist das jeweilige Ordnungsamt zuständig.
Anträge, Formulare, Hinweise und Rechtsgrundlagen finden Sie im Bereich Downloads.
Kontakt
Frau Groos
06152 989-84263
Zimmer 536
Frau Sato
06152 989-84260
Zimmer 536
Fax 06152 989-697
eMail: ProstSchG@kreisgg.de
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.