Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, benötigt seit dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis nach § 12 ProstSchG. Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, in dem er

• eine Prostitutionsstätte betreibt,

• ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,

• eine Prostitutionsveranstaltung organisiert und/oder durchführt oder

• eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Für jedes einzelne Prostitutionsgewerbe ist ein eigenständiger Antrag zu stellen.

Sofern sich der Betriebssitz in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde – mit Ausnahme der Stadt Mörfelden-Walldorf und der Gemeinde Bischofsheim – befindet, ist der Antrag an den Fachbereich Kommunal- und Bürgerdienste des Landkreises Groß-Gerau zu richten.

Für die Stadt Mörfelden-Walldorf und die Gemeinde Bischofsheim ist das jeweilige Ordnungsamt zuständig.

Anträge, Formulare, Hinweise und Rechtsgrundlagen finden Sie im Bereich Downloads.

Kontakt

Frau Groos11193Raum: 139+49 6152 989 84263
Frau Sato10588Raum: 139+49 6152 989 84260

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. 

Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.