Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig baurechtlichen Vorschriften zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Für Ordnungswidrigkeiten in baurechtlicher Hinsicht ist die Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
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Sachbearbeiterin Ordnungswidrigkeiten
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