Ausländer-Tagesjagdschein

Für ausländische Jagdgäste, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, besteht die Möglichkeit, einen Ausländer-Tagesjagdschein zu beantragen.

Der Ausländer-Tagesjagdschein ist gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage und kann auch für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum beantragt werden.

Der Antrag ist bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen, in deren räumlichem Zuständigkeitsbereich der ausländische Jagdgast überwiegend jagen möchte.
Nach Möglichkeit sollte der Antrag von dem einladenden Jagdpächter bzw. Gastgeber ausgefüllt werden, da auch von ihm verschiedene Angaben benötigt werden.

Den Antragsvordruck können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag (im Downloadbereich verfügbar)
  • Nachweis Jagdschein / Jagdberechtigung im Heimatland (Kopie)
    (ggf. deutsche Übersetzung der Dokumente)
  • Nachweis einer möglichst in Deutschland abgeschlossenen ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
  • Bei Neuausstellung des Jagdscheinheftes 2 Passbilder

Kosten:

  • 30,00 EUR (davon Jagdabgabe 15,00 EUR)